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Das Konzept

 

Der Inhalt: Ziel und Methode


Der Intensivkurs soll den Examenskandidat:innen der juristischen Fakultät der Universität Freiburg die Möglichkeit bieten, das erfahrungsgemäß besonders examensrelevante Schuldrecht im Rahmen einer Blockveranstaltung konzentriert zu wiederholen und zu vertiefen. Dabei bedient sich der Intensivkurs nicht einer abstrakt-systematischen Methode, wie es Lehr- und Lernbücher sowie die meisten universitären Veranstaltungen, sondern ergänzt dieses Angebot um eine fallorientierte Herangehensweise auf der Grundlage der höchstrichterlichen deutschen und europäischen Rechtsprechung. Diese trägt dem Umstand Rechnung, dass die wissenschaftliche Diskussion auf dem Gebiet des Schuldrechts, das im Jahre 2002 durch die große Schuldrechtsreform grundlegend neu gestaltet wurde, maßgeblich durch aktuelle Rechtsprechungsentwicklungen geprägt und inspiriert wird – ein Befund, der häufig auf die Klausurinhalte im Ersten juristischen Staatsexamen ausstrahlt.

Ziel ist es dabei nicht, abstrakte Probleme zu repetieren, sondern durch die Fallbesprechung und Rechtsprechungsanalyse auf der Grundlage des im Rahmen der Examenvorbereitung bereits erworbenen Wissens das Verständnis für die Regelungssystematik - aber auch für die Systembrüche - des Schuldrechts zu schaffen.


Um dieses Ziel zu erreichen, werden im Rahmen des Kurses aktuelle, didaktisch wertvolle und examensrelevante Urteile des BGH besprochen. Dabei sollen die Falllösungen gemeinsam im Dialog entwickelt und Räume für Diskussionen gewährt werden.

 

Der Zeitrahmen


Der Intensivkurs ist als Blockveranstaltung konzipiert. Dies hat zunächst didaktische Gründe: Wir sind davon überzeugt, dass die inhaltliche Intensität einer Blockveranstaltung in besonderer Art und Weise dazu geeignet ist, einen systematischen Überblick zu schaffen, was bei einer „Zerpflückung“ der Kurseinheiten nicht in dieser Weise der Fall wäre. Zudem soll die zeitliche Einheit der Veranstaltung auch einen Diskussionsraum schaffen, der nur durch das gemeinsame Kennenlernen und gegenseitiges Vertrauen entstehen kann. Einzelvorlesungen sind hierfür nicht gleichermaßen geeignet. 

Über die didaktischen Gründe hinaus ist die Verblockung der Veranstaltung Folge pragmatischer Notwendigkeiten: Da wir, die DozentInnen, allesamt beruflichen und wissenschaftlichen Aufgaben verpflichtet sind, ist es uns nicht möglich, regelmäßige Termine für etwaige Einzelveranstaltungen zu finden, ohne unsere anderen Pflichten zu vernachlässigen.

Wir arbeiten daran, den Intensivkurs in regelmäßigen Abständen abzuhalten; geplant ist – nachdem er 2008 und 2009 jeweils jährlich stattfand – zwei Termine im Jahr anzubieten. Ob dies gewährleistet werden kann, hängt von mehreren Faktoren ab, die wir nur teilweise beeinflussen können. Insbesondere stellt sich regelmäßig die Frage der Verfügbarkeit geeigneter Räume, aber auch der Vereinbarkeit mit unserem anderweitigen Pflichtenprogramm gegenüber unseren Arbeitgeber:innen und wissenschaftlichen Vorhaben. Falls wir daher unser Ziel, den Kurs halbjährlich anzubieten, einmal nicht erreichen können, bitten wir um euer Verständnis.

 

Der Veranstaltungsort


Die Jugendherberge Breisach bietet ausreichende, zweckmäßige Übernachtungsmöglichkeiten, sowie einen angemessenen Arbeitsraum, der die vier Dozent:innen sowie bis zu 42 Student:innen fasst.


Die Lage der Jugendherberge in Breisach direkt am Rhein schafft eine besondere, entspannte Arbeitsatmosphäre – fern der Universität und der UB, die in den Zeiten der Examensvorbereitung für die meisten der Kandidat:innen als Orte von Stress, Zeitdruck und Konkurrenz wahrgenommen werden. Wir haben die Erfahrung gemacht – die von zahlreichen TeilnehmerInnen bestätigt und geteilt wird – dass diese Abgeschiedenheit wesentlich zum didaktischen Erfolg des Kurses beiträgt. Das gemeinsame Verbringen der freien Zeit und die gemeinsamen Mahlzeiten bieten Raum für Gespräche jenseits des juristischen Prüfungsstoffes und den Erfahrungsaustausch. Darüber hinaus bietet dieses Wochenende eine willkommene Abwechslung zur UB-Routine. Ein Umfeld, das diese Qualitäten bieten kann, ist in universitären Räumen im Stadtgebiet nicht in vergleichbarer Weise gegeben.

 

Die Geschichte


Der Intensivkurs entstand im Frühjahr 2008 aus der Idee von Dr. Felix Hornfischer, Dr. Christian Picker und Prof. Dr. Ulrich Schroeter, eine neue Lehrveranstaltung für ExamenskandidatInnen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät zu entwickeln, die sich – in Ergänzung zu den etablierten und erfolgreichen Angeboten der Fakultät auf diesem Gebiet – zur Aufgabe setzt, „verblockt“ (und deshalb besonders „intensiv“) die jüngsten Entwicklungen auf dem Gebiet des Schuldrechts zu vermitteln. Aufgrund ihrer mehrjährigen Lehrerfahrung, die sie in Arbeitsgemeinschaften, Übungen und in der Besprechung von Examensklausuren gesammelt haben, fassten sie den Plan, zu diesem Zweck ein Lehrwochenende auf dem Fachschaftshaus auf dem Schauinsland abzuhalten. Dieser erste Intensivkurs fand im Sommer 2008 statt und stieß auf großes Interesse bei den Examenskandidat:innen. Am 23. Juli 2010 wurden Dr. Felix Hornfischer, Dr. Christian Picker und Prof. Dr. Ulrich Schroeter für den Intensivkurs Zivilrecht mit dem Fakultäts-Lehrpreis der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg ausgezeichnet.

Seitdem wurde der Intensivkurs von verschiedenen Dozent:innenteams weitergeführt, die jeweils aus engagierten AssistentInnen mehrerer Lehrstühle der juristischen Fakultät der Universität Freiburg bestehen und die "Schuldrechtshütte" ehrenamtlich neben ihren universitären Pflichten durchführen. Im Sommersemester 2023 besteht das Dozent:innenteam aus Anna Liesenfeld, Sarah Meyer, Paul Pommerening und Fabian Thiele.

 

Unterstützung und Dank


Unterstützt wurden und werden wir bei der Durchführung der Schuldrechtshütte dankenswerter Weise von der Fachschaft Jura, welche die teilnehmenden Examenskandidat:innen finanziell unterstützt und und zudem die finanzielle Abwicklung der Veranstaltung übernimmt. Ebenso danken wir dem Dekanat der juristischen Fakultät für die unbürokratische Unterstützung bei der Vorbereitung der Hütte sowie der juristischen Fakultät für die Übernahme der Druckkosten für das die Veranstaltung begleitende Skript.