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Neue Lernpläne

28.02.2025

Liebe Studierende,

die Lernpläne für das Sommersemester 2025 sind nun online und unter diesem Link verfügbar. Wir haben uns erneut dafür entschieden, vier Wochen vor Semesterbeginn zu starten, um eine optimale Verzahnung mit den WuV-Kursen im Zivilrecht und Öffentlichen Recht zu gewährleisten.

Das Strafrecht fällt dabei leider naturgemäß etwas ab, dennoch haben wir versucht, auch hier eine möglichst sinnvolle Abstimmung zu erreichen.

 

1-Jahres-Plan:

Im 1-Jahres-Plan kann das Strafrecht aufgrund der umfangreichen Lerneinheiten im Zivilrecht und Öffentlichen Recht nicht parallel zu den WuV-Kursen angeboten werden. Daher haben wir uns entschieden, das Strafrecht in den Semesterferien zu verblocken. Dies hat den Vorteil, dass Strafrecht AT bereits in den Semesterferien vor dem Wintersemester 2025/2026 vorbereitet und anschließend im WuV-Kurs vertieft werden kann. Strafrecht BT kann im kommenden Sommersemester 2025 im WuV-Kurs besucht und anschließend in den Semesterferien nachbereitet werden.

Auch wenn dieser Ablauf bezogen auf Strafrecht BT nicht der klassischen Reihenfolge entspricht, erscheint er deutlich vorteilhafter, als Strafrecht BT völlig losgelöst zu erarbeiten.

 

1,5-Jahres-Plan:

Im 1,5-Jahres-Plan konnten wir eine stärkere inhaltliche Verzahnung zwischen Vorbereitung und Vertiefung sicherstellen. Strafrecht AT kann in den kommenden Semesterferien vorbereitet und im Wintersemester 2025/2026 im WuV-Kurs vertieft werden. Für Strafrecht BT gilt das gleiche Prinzip: Die eigenständige Vorarbeit kann in den Semesterferien des Wintersemesters 2025/2026 beginnen, bevor der Stoff im darauffolgenden WuV-Kurs im Sommersemester 2026 systematisch wiederholt und vertieft werden kann.

 

Weitere Informationen:

Wir möchten betonen, dass das Qualitätsmanagement eine zentrale Rolle spielt. Die Anregungen und Wünsche, die in den Evaluationen des Ex-o-Rep-Programms im Wintersemester 2024/2025 bezüglich der Lernpläne geäußert wurden, haben wir sorgfältig ausgewertet und – soweit wir dies für sinnvoll erachten – berücksichtigt. Bitte habt jedoch Verständnis dafür, dass nicht jeder Verbesserungsvorschlag unmittelbar umgesetzt werden kann, da hierfür teilweise die erforderlichen Ressourcen fehlen.

Die Optimierung der Lernpläne ist daher ein kontinuierlicher Prozess.

Sollten euch Fehler im Lernplan auffallen, sind wir dankbar, wenn ihr uns diese direkt mitteilt. Zudem möchten wir euch bitten, Verbesserungsvorschläge weiterhin in den Evaluationen zu äußern.

Letztlich möchten wir nochmals hervorheben, dass die Lernpläne keine Verbindlichkeit haben, sondern als Orientierungshilfe dienen. Ihr solltet sie individuell an eure eigenen Bedürfnisse und Interessen anpassen. Die Lernpläne sind bewusst so konzipiert, dass sie einige Wochen vor dem Examen enden, um ausreichend Raum zu lassen, Lerneinheiten bei Bedarf anzupassen oder zu entzerren.