Fristverlängerung Samstagsklausur Schuldrechtshütte
20.12.2024
Vom 10.-12.01.2025 findet die Schuldrechtshütte statt. Damit Teilnehmende dennoch die Möglichkeit haben, die an diesem Wochenende vorgesehene Samstagsklausur wahrzunehmen, wird es eine Verlängerung der Abgabefrist bis Montag, 13.01.2025, 22 Uhr geben. Gleiches gilt für die Klausur am 18.01.2025 für Teilnehmende des Ersatztermins im Hörsaal.
Die Fristverlängerung bis Montag 22 Uhr gilt ausschließlich für diejenigen, die an der Veranstaltung teilnehmen. Für alle anderen gilt die normale Frist bis Samstag 22 Uhr.