ZuhörerInnen mündl. Examensprüfung
Studierende ab dem 5. Fachsemester haben die Möglichkeit, sich als Zuhörerin/Zuhörer für eine mündlichen Prüfung im Ersten juristischen Staatsexamen der aktuellen Kampagne anzumelden. Weitere Informationen finden Sie hier.
abgelegt unter:
Aktuelles: Fakultät,
Aktuelles: Institut