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Allgemeine Informationen

Allgemeines

Im Rahmen von Fakultätspartnerschaften ist für Sie ein Auslandsaufenthalt auch an Universitäten außerhalb Europas möglich. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Freiburg unterhält derzeit sieben Partnerschaften in fünf unterschiedlichen Ländern. Eine Liste der Partnerschaften, der jeweiligen Platzanzahl und des erforderlichen Sprachniveaus finden Sie hier.

 

Kosten

Durch die Fakultätspartnerschaft sind Sie während Ihres Aufenthalts von den Studiengebühren an der Gastuniversität befreit. Grundsätzlich fallen aber während der Beurlaubung Gebühren an der Heimatuniversität an. Zur Beschaffung des Visums, für An- und Abreise sowie für die Finanzierung des alltäglichen Lebens sind die Studierenden selbst verantwortlich.
Informationen zu den zahlreichen Stipendienmöglichkeiten finden Sie auf unserer Homepage und bei der Beratungsstelle des Service Center Studiums (http://www.studium.uni-freiburg.de/de/beratung/stipendien/).

 

Bewerbung & Erfahrungsberichte

Um sich für das Programm der Fakultätspartnerschaften zu bewerben, müssen Sie uns eine Reihe an Bewerbungsdokumenten (u.a. Motivationsschreiben, Sprachnachweis, u.a.) als ein PDF-Dokument per E-Mail an senden. Die Bewerbungsfrist ist jährlich Anfang Januar, der genaue Termin wird auf unserer Homepage und auf unserem Instagram Kanal @ufr_auslandsbuerojura bekannt gegeben.
Alle Informationen rund um das Bewerbungsverfahren, die Anforderungen an die Bewerbungsdokumente und alle benötigte Vorlagen finden Sie in unserem Ilias Ordner "Auslandsangelegenheiten", Unterordner "Informationen für Bewerber*innen" (Magazin > Semesterübergreifende Inhalte > Rechtswissenschaftliche Fakultät > Auslandsangelegenheiten> Outgoing> Fakultätspartnerschaften)!

Aktuelle Erfahrungsberichte finden Sie ebenfalls in unserem Ilias Ordner „Auslandsangelegenheiten“!