Aktueller Stand für Studienaufenthalte in Großbritannien
Aufenthaltsbestimmungen in Großbritannien für Outgoings
- Partneruniversität University of Glasgow
- Voraussetzungen:
- Visum für Aufenthalte länger als 6 Monate (Kosten sind selbst zu tragen)
- Anmeldung European Settlement Scheme (Bislang kostenlos)
- Versicherung über den National Health Service für Aufenthalte länger als 6 Monate, Kosten sind selbst zu tragen
- Spezifische Sprachnachweise gefordert
Für weitere Informationen bezüglich Kosten und Förderung wenden Sie sich bitte an das ERASMUS Büro des International Office
abgelegt unter:
Aktuelles: Fakultät,
Aktuelles: Institut