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Allgemeine Informationen zum LL.M.-Aufbaustudiengang

Das LL.M.-Programm richtet sich an im Ausland graduierte Juristen und setzt einen anerkannten ausländischen, rechtswissenschaftlichen Abschluss voraus. Darauf aufbauend bietet der Magisterstudiengang eine zusätzliche Qualifikation im deutschen Recht.

 

Ihre LL.M.-Bewerbung muss bis 15.01. (für das Sommersemester) bzw. bis 15.07. (für das Wintersemester) auf dem unten genannten Bewerbungsportal vollständig hochgeladen sein.

 

 

Studienverlauf Sprachkenntnisse Betreuungszusage
Bewerbungsprozedere Kontakt Dokumente

 

 Auf einen Blick:

Abschluss: LL.M.
Studienbeginn: Winter- und Sommersemester
Unterrichtssprache: Deutsch
Regelstudienzeit: zwei bis drei Semester + Masterarbeit
Bewerbungsfrist:

Wintersemester: bis zum 15.7.

Sommersemester: bis zum 15.1.

Prüfungsordnung: hier
Kosten:

pro Semester 500 € Studiengebühren +

Sozial- und Verwaltungsbeitrag

iHv derzeit 155 €

 

 

I. Studienverlauf

Der Studiengang ist als Vollzeitstudium ausgelegt und so konzipiert, dass er innerhalb von vier Semestern abgeschlossen werden kann. Zunächst werden innerhalb von zwei bis drei Semestern Vorlesungen mit dazugehörigen Prüfungen absolviert. Grundsätzlich ist die Vorlesungssprache Deutsch. Für LL.M.-Studierende werden keine speziellen Veranstaltungen angeboten, sondern sie besuchen grundsätzlich die regulären Vorlesungen, die auch die deutschen Studierenden besuchen.

Der LL.M-Studiengang in Freiburg soll einen Überblick über die Grundlagen des deutschen und europäischen Rechts verschaffen. Somit ist eine vollständige Spezialisierung auf ein bestimmtes Rechtsgebiet nicht möglich. Jedoch kann eine gewisse Schwerpunktsetzung bei den Prüfungen und bei der Wahl des Themas für die Magisterarbeit vorgenommen werden.

Nach erfolgreichen Prüfungen wird innerhalb eines Semesters eine Magisterarbeit verfasst. Hier kann nach Rücksprache mit dem oder der betreuenden Professor/in ein Interessenschwerpunkt des Studierenden behandelt und vertieft werden.

 

II. Sprachkenntnisse

Einer der folgenden Sprachnachweise muss spätestens zur Immatrikulation vorliegen:

  • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) mit dem Ergebnis DSH-2 oder -3. Diese Prüfung wird am Sprachlehrinstitut (www.sli.uni-freiburg.de) der Universität Freiburg im September und im März abgehalten und umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.
  • Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF), mit dem Ergebnis Niveaustufe 4 oder 5 (TDN 4 oder 5) in allen vier Prüfungsbereichen. Sie können diesen Test in zahlreichen Testzentren weltweit mehrmals im Jahr ablegen.
  • Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom
  • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – Stufe II (DSD II)
  • telc Deutsch C1: Hochschule Deutschsprachiger Sekundarschulabschluss (z.B. Abitur, Matura usw.) oder Deutsch als Muttersprache

 

Zum Zeitpunkt der Bewerbung (15.01./15.07.) muss mindestens die Teilnahme an einem Sprachkurs der Stufe C1 des europäischen Referenzrahmens nachgewiesen werden. Bitte weisen Sie Ihre Sprachkenntnisse mit einer der folgenden Bestätigungen nach:

  • Erfolgreich abgeschlossener Sprachkurs C1
  • Teilnahme an einem Sprachkurs C1
  • DSH-1 Nachweis
  • TestDaF auf Niveaustufe 3 (TDN 3)

 

Diese Nachweise ersetzen aber nicht die oben genannten Sprachprüfungen, welche bis spätestens zum Zeitpunkt der Immatrikulation vorgelegt werden müssen!

 

III. Betreuungszusage

Weitere Voraussetzung ist die Betreuungszusage eines Professors bzw. einer Professorin der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Diese formlose Betreuungszusage (als E-Mail oder Brief) ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Bei der Suche nach einem Betreuer empfehlen wir Ihnen, sich über http://www.jura.uni-freiburg.de/de/institute einen Überblick über die Professoren und deren Schwerpunkte zu verschaffen. Je nach Ihrem eigenen Interessengebiet nehmen Sie dann am besten per E-Mail Kontakt zu dem Professor oder der Professorin auf, stellen sich kurz vor und erklären, warum Sie sich für das bestimmte Rechtsgebiet interessieren. Bitte achten Sie hier darauf, dass Sie sich kurz fassen. Wenn der Professor oder die Professorin Ihre Betreuung übernimmt, sollte er dies in einem Schreiben an Sie bestätigen; dieses Schreiben ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen.

 

IV. Bewerbungsprozedere

Für eine Bewerbung drucken Sie bitte zuerst den Antrag auf Zulassung aus. Füllen Sie diesen vollständig aus und unterschreiben sie ihn.

Die Bewerbungsunterlagen bestehen aus:

  • Sprachnachweis
  • Beglaubigte Kopie des Hochschulzeugnisses
  • Beglaubigte Kopie der Leistungsübersicht (Transcript of Records)
  • Betreuungszusage

 

Es werden ausschließlich Online-Bewerbungen akzeptiert. 

Online-Bewerbung unter:

 Campus Management

"Bewerber/innen" -> "Registrierung für Studienbewerbung"

Studienabschluss "Legum Magister", Studienfach Rechtswissenschaft.

 

Eine Bewerbung per Post bzw. Papier ist nicht möglich.

Bewerbungsfrist ist der 15.01 für die Zulassung zum Sommersemester, sowie der 15.07 für die Zulassung zum Wintersemester.

 

IV. Kontakt

Bei weiteren Fragen steht Ihnen Frau Bemmann im Auslandsbüro der Rechtswissenschaftlichen Fakultät gerne zur Verfügung:

 

V. Dokumente