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Seminar: Menschenrechtsschutz nach der EMRK (WS 12/13)

Seminar: Menschenrechtsschutz nach der EMRK

 

Termin:             Mo, 18:00 – 21:00 Uhr c.t.

Ort:                  Institut für Staatswissenschaft & Rechtsphilosophie, Abt. 3 (Rechtstheorie), Hebelstr. 25 (Hinterhaus – Seminarraum)

Beginn:            Mo, 29.10.2012

 

Zielgruppe: Schwerpunktbereiche 1a, 6 und 7 sowie sonstige Interessierte. – Angestrebt ist, im Rahmen des Seminars eine Fahrt zum EGMR in Straßburg zu veranstalten.

 

Inhalt: Das System der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) besitzt eine anerkannte Ausnahmestellung unter den völkerrechtlichen Ansätzen, Menschenrechte wirksam zu schützen. Insbesondere seit Änderung des Rechtsschutzregimes durch das 11. Zusatzprotokoll hat die EMRK einen immensen, sowohl quantitativen als auch qualitativen Bedeutungsaufschwung erfahren. Dieser wirkt sich zunehmend auch auf die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union als Ganzes aus. Das Seminar widmet sich Stand und Entwicklung des Menschenrechtsschutzes nach der EMRK. Themenkreise werden insbesondere sein: Vom menschenrechtlichen Mindeststandard zur europäischen Menschenrechtsverfassung; der EGMR – Aufbau, Aufgaben und Arbeitsweise; die Individualbeschwerde vor dem EGMR; Status und Wirkungen der EMRK in der grundgesetzlichen Rechtsordnung; EGMR und BVerfG im „europäischen Verfassungsgerichtsverbund“; Europäische Union und EMRK – Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft; Auslegung und Anwendung der EMRK als “living instrument”; das Schrankenregime der EMRK, insb. Begriff, Status und Funktion der „margin of appreciation“ / „marge d’appréciation“; sowie Fallstudien, z.B. von Hannover ./. Deutschland, Lautsi ./. Italien, Matthews ./. Vereinigtes Königreich, M. ./. Deutschland (Sicherungsverwahrung).

 

Literatur: Christoph Grabenwarter/Katharina Pabel, Europäische Menschenrechtskonvention, 5. Aufl. 2011.