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Prof. Dr. Mahlmann: Menschenwürde in Politik, Ethik und Recht

 I. Videostream 

II. Beschreibung


Herr Prof. Dr. Matthias Mahlmann (Universität Zürich)

wird am 11. Mai 2011 um 18 Uhr c.t.
im KG II, 4. OG, Raum 2408
zum Thema


Menschwürde in Politik, Ethik und Recht –
universelle Fassade, kulturelle Relativität


sprechen.

 


Zur Person:


Matthias Mahlmann studierte Rechtswissenschaften und Philosophie an den Universitäten Freiburg im Breisgau und Berlin sowie an der London School of Economics. Er promovierte 1999 zu „Rationalismus in der praktischen Theorie: Normentheorie und praktische Kompetenz“ und habilitierte sich 2005 mit der Arbeit „Elemente einer ethischen Grundrechtstheorie“. Seit dem Wintersemester 2005/2006 ist Professor Mahlmann Recurrent Visiting Professor an der Central European University in Budapest. 2007 wurde er Heisenberg-Stipendiat der Deutschen  Forschungsgemeinschaft. Seit dem Sommersemester 2008 ist Matthias Mahlmann Inhaber des Lehrstuhls für Rechtstheorie, Rechtssoziologie und Internationales öffentliches Recht an der Universität Zürich. Der Schwerpunkt von Professor Mahlmanns wissenschaftlicher Arbeit liegt in der Rechtsphilosophie, der Theorie des Geistes, den Kognitionswissenschaften sowie in den Grundlagen von Ethik und Recht.

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Abstract:


Menschenwürde ist ein Leitbegriff des modernen Rechts. Er fundiert Verfassungsordnungen und prägt die internationalen Systeme zum Schutz der Menschenrechte. Würde ist gleichzeitig ein zentraler Gegenstand der Reflexion der Ethik, nicht erst seit und nicht nur wegen ihrer Rolle in Kants Theorie der praktischen Vernunft. Die Würde der Menschen bildet nicht zuletzt auch ein Element entscheidender politischer Auseinandersetzungen und Kämpfe in der Geschichte und Gegenwart, um die Gestaltung von Lebensbedingungen, die Anteile der Einzelnen am Wohlstand einer Gesellschaft oder die Rechte von Menschen als mitbestimmende politische Subjekte der sozialen Ordnung.


Was ist aber gemeint mit dem Begriff der Menschenwürde? Hat dieser Begriff überhaupt einen bestimmbaren Gehalt oder dient das laute Pathos seiner Verwendung nur dazu, seine ungreifbare Unbestimmtheit zu übertönen? Kann der Anspruch auf Universalität der Idee der Menschenwürde, der in der modernen Menschenrechtsarchitektur verkörpert liegt, eingelöst werden? Oder ist dieser Anspruch die täuschende Fassade vor der sich rechtlich, ethisch und politisch durchsetzenden kulturellen Relativität dessen, was Menschenwürde in
konkreten Zusammenhängen tatsächlich bedeutet? Diese Fragen werden im internationalen Rahmen intensiv diskutiert. Das ist nicht verwunderlich, denn sie führen zu Problemen des normativen Fundaments modernen Rechts.