Aufgaben
- Prüfung und Klärung von etwaigen Benachteiligungen von Studentinnen/Studenten und
Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftlern der Fakultät - Mitwirkung bei der Strukturplanung der Fakultät bzw. bei der Umsetzung der im Frauenförderplan
(Gleichstellungsplan) geforderten Maßnahmen, die den Anteil von Frauen in Forschung und Lehre
erhöhen sollen - Entgegennahme und Bearbeitung von persönlichen Beschwerden, Wünschen und Anregungen von
Studentinnen und Wissenschaftlerinnen sowie deren Beratung - Vertretung der Universitätsgleichstellungsbeauftragten in Berufungskommissionen
- Jährlicher Abschlussbericht gegenüber der Fakultät und der Gleichstellungsbeauftragten der Universität