Hinweise zur Pflichtmodulprüfung im Sozialrecht II
Hinweise zur Pflichtmodulprüfung im Sozialrecht II
- Die Klausur im Sozialrecht II findet am Donnerstag, den 20.02.2020 von 9.30 bis 11.30 Uhr in Hörsaal 3118 statt.
- Die Einlasskontrolle beginnt um 9 Uhr. Bitte bringen Sie hierzu Ihre Unicard oder Ihren Personalausweis mit.
- Die Klausur ist anonymisiert zu schreiben (keine Namensangabe, nur Matrikel-Nummer). Schreibpapier ist mitzubringen und wird nicht durch das Prüfungsamt gestellt.
Zugelassene Hilfsmittel:
Sozialgesetzbuch, 48. Auflage 2019, Beck-Texte im dtv,
Aichberger Sozialgesetzbuch,
Das Gesamte Sozialgesetzbuch SGB I bis XII, 28. Auflage, 2019, Walhalla Fachverlag.
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