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Tim Nolte, „Ultra-vires-Kontrolle“ von EU-Rechtsakten durch das Bundesverfassungsgericht

Mit der „Ultra-vires-Kontrolle“ von EU-Rechtsakten durch das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich die von Tim Nolte im Jahr 2022 vorgelegte Dissertation. Nolte zeigt zunächst, dass der Ultra-vires-Vorbehalt eine Herausforderung für die europäische Rechtsgemeinschaft darstellt, weil sich das Bundesverfassungsgericht damit über das Verwerfungsmonopol des Gerichtshofes der Europäischen Union hinwegsetzt und damit die Einheitlichkeit des Unionsrechts bedroht ist. Zugleich ist, wie in der Dissertation ausgeführt wird, eine effektive Kompetenzkontrolle nach dem Grundgesetz eine notwendige Bedingung für die Beteiligung Deutschlands an der Europäischen Union und damit im Integrationsauftrag des Grundgesetzes enthalten. Dieses Spannungsverhältnis zwischen dem Verfassungsrecht und dem supranationalen Recht zu entschärfen ist das wichtigste Anliegen der Dissertation. Nach Ansicht Noltes ist hierzu eine Reihe von Veränderungen in der vom Bundesverfassungsgericht entwickelten, von ihm eingehend analysierten als unzureichend kritisierten Kontrolldogmatik erforderlich. Eine angepasste Ultra-vires-Kontrolle könne schlussendlich einen Anreiz für die Entwicklung des Gerichtshofs hin zu einem „europäischen Verfassungsgericht“ darstellen und sei damit ein Beitrag zu einer weiteren Vertiefung der Integration. Im Ergebnis wird die Ultra-vires-Kontrolle von Nolte als ein positiver Faktor für die Herausbildung und Ausdifferenzierung eines supranationalen Verfassungsrechts verstanden und aus dieser Perspektive weiterentwickelt.

Termin des Rigorosums: 15. November 2022

Zweitgutachter: Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Andreas Voßkuhle

Veröffentlichung der Dissertation: Freiburger Rechtswissenschaftliche Abhandlungen, Mohr Siebeck, Tübingen 2023, 329 Seiten