Hinweis zur Hausarbeit in der Übung im Zivilrecht für Anfänger II
Wer auf die im Januar in Kraft getretene Änderung der Verbraucherrechterichtlinie stößt, möge bitte Art. 7 Abs. 1 der Änderungsrichtlinie 2019/2161 sowie Art. 288 Abs. 2 AEUV lesen.
gez. Prof. Dr. Sebastian Krebber
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