Umstrukturierung SPB 9
Ab dem kommenden Wintersemester wird der Studienplan im Schwerpunktbereich 9 – Recht des Geistigen Eigentums abgeändert werden.
Das aktuelle Pflichtmodul bestehend aus Urheber- und Patentrecht wird derart nicht mehr angeboten werden. Künftig wird sich das Pflichtmodul und damit die Pflichtklausur zu gleichwertigen Teilen aus „Patentrecht 1“ und „Patentrecht 2“ ergeben.
Patentrecht 1 wird sich dabei mit dem deutschen Patentrecht befassen und deckt sich mit dem ursprünglichen Angebot. Die Veranstaltung „Patentrecht 2“ entspricht der in den vergangenen Semestern angebotenen Vorlesung „europäisches und internationales Recht des Geistigen Eigentums“ und wird sich insbesondere mit dem einheitlichen Patentgericht und den aktuellen Entwicklungen auseinandersetzen.
Beide Vorlesungen werden abwechselnd im Winter- und Sommersemester von Prof. Haedicke angeboten.
Urheberrecht wird als mögliches Wahlmodul im Studienplan verbleiben.
Die Pflichtklausur wird nach wie vor einmal im Jahr – zum Ende des Wintersemesters angeboten werden.
Wir bitten Sie die Änderungen bei Ihrer anstehenden Schwerpunktbereichswahl zu berücksichtigen. Studierende, die sich aktuell bereits im Schwerpunkt befinden haben im kommenden Wintersemester die Möglichkeit regulär Patentrecht zu besuchen und im Anschluss die ursprüngliche Pflichtklausur bestehend aus Urheber- und Patentrecht zu absolvieren.