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Hier können Sie sich einige auf der Tagung aufgenommene Fotos anschauen.

Am 25. Oktober 2007 wurden die Teilnehmer des Symposiums im Großen Saal im Haus zur Lieben Hand empfangen und die Tagungsunterlagen wurden ausgegeben.

Bevor jedoch die offizielle Begrüßung durch verschiedene Vertreter der Universität Freiburg und Herrn Dr. Schüle begann, wurden  (nach chinesischer Manier) Visitenkarten ausgetauscht.

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Herr Professor Dr. Jäger, Rektor der Albert- Ludwigs- Universität, begrüßte im Namen der Universität Freiburg die Referenten und Teilnehmer. Auch der Dekan der juristischen Fakultät, Herr Professor Dr. Perron, betonte, wie bedeutend der laufende Austausch zwischen deutschen und chinesischen Juristen ist.

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Dr. Klaus Schühle, der stellvertretende Vorsitzende der CDU- Fraktion im Landtag Baden- Württemberg und Mitglied des Wissenschaftsausschusses, war anwesend und sprach einige einleitende Worte zum Tagungsbeginn.

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Schließlich kam das Wort an Frau Professorin Dr. Bu, Inhaberin dieses Lehrstuhl, welche die Tagung organisierte.

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Der Sektempfang im Café des Hauses zur Lieben Hand rundete den Abend ab und gab den Referenten und Teilnehmern die Möglichkeit zum ersten Kennenlernen und Austausch.

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Am nächsten Tag, dem 26. Oktober 2007, fanden die ersten Vorträge zum chinesischen Recht statt. Zunächst stellte Herr Professor Dr. Mi, der an der Chinesischen Universität für Rechtswissenschaft und Politik in Beijing lehrt, sämtliche Streitfragen rund um die Ausarbeitung und Umsetzung des chinesischen Sachenrechtsgesetzes dar.

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Nach dem Vortrag von Herrn Professor Dr. Mi kommentierte Herr Professor Dr. Stürner, ein Dozent der Universität Freiburg, aus deutscher Sicht ausgewählte Aspekte des chinesischen Sachenrechts.

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Herr Professor Dr. Wang, Professor an der Qinghua Universität in Beijing, sprach in seinem Vortrag über die Kreditsicherheiten nach dem neuen chinesischen Sachenrechtsgesetz.

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Bevor die Teilnehmer die örtliche Gastronomie und die Freiburger Mensa kennenlernen konnten, referierte Frau Professorin Dr. Stadler noch über das Abstraktionsprinzip, welches in China zwar bekannt ist, aber nicht angewandt wird und über die Kreditsicherheiten nach deutschem Recht.

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Am Nachmittag referierte zunächst Herr Professor Dr. Li Yongjun, welcher auch an der Chinesischen Universität für Rechtswissenschaft und Politik lehrt, darüber, wie das chinesische Konkursrecht reorganisiert wurde.

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Wie das neue Unternehmensinsolvenzgesetz der Volksrepublik China aus deutscher Sicht bewertet wird, erläuterte RA PD Dr. Piekenbrock, der derzeit an der Universität Freiburg als Lehrstuhlvertreter am Institut für Deutsches und Ausländisches Zivilprozessrecht tätig ist.

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Am Nachmittag wurden die Arbeitsverhältnisse in der Volksrepublik China untersucht. Zunächst stellte der Jurist und Entwicklungsdirektor für Asien der SWATCH GROUP, Herr Shi Zhongyang, den Kündigungsschutz nach dem neuen chinesischen Arbeitsvertragsgesetz vor. Danach untersuchte Herr Professor Dr. Krebber der Universität Freiburg, welchen Schutz Arbeitnehmer bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses im Wettbewerb der Arbeitskosten haben.

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Der zweite Veranstaltungstag des Symposiums, Samstag den 27. Oktober, begann mit einem Vortrag von Herrn Professor Dr. Shi Jianzhong der Chinesischen Universität für Rechtswissenschaft und Politik, Beijing,  über die kartellrechtlichen Rahmenbedingungen für den Vertrieb von Produkten und Unternehmenstransaktionen in China.

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Herr Dr. Ruppelt, ein Vertreter des Bundeskartellamtes, untersuchte in seinem Vortrag, inwiefern das chinesische Antimonopolgesetz einen wettbewerbspolitischen Ansatz verfolgt und Fragen offen gelassen hat.

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Die drei letzten Vorträge auf der Tagung befassten sich mit dem chinesischen Gesellschafts- und Partnerschaftsunternehmensrecht. Herr Professor Dr. Guo Li von der Beijing Universität, Beijing sprach über die Finanzkonglomerate in China, deren Zuverlässigkeit, Modelle und Hindernisse.

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Herr Professor Dr. Gao, Professor an der Tongji Universität in Shanghai, stellte die Revision des chinesischen Gesellschafts- und Partnerschaftsunternehmensgesetzes dar.

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Schlussendlich sprach Herr Professor Dr. Uwe Blaurock, Professor der hiesigen Universität, über die neue "Corporate Governance" im chinesischen Gesellschaftsrecht.

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Der Lehrstuhl für Internationales Wirtschaftsrecht mit Schwerpunkt Ostasien bedankt sich bei allen Referenten, Teilnehmern und sonstigen Helfenden dafür, dass das erste Freiburger Symposium zum chinesischen Recht so erfolgreich verlaufen konnte.