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Prüfungsanmeldung „Europäisches und internationales Arbeits- und Sozialrecht“ (Wahlmodul 1)

Die Vorlesung „Europäisches und internationales Arbeits- und Sozialrecht“ (Wahlmodul 1) wird als Blockveranstaltung vom 11. bis zum 14. Oktober 2022 stattfinden (jeweils von 11.00 Uhr bis 13.30 Uhr und 14.30 Uhr bis 17.30 Uhr).

Termin für die Prüfung ist der 21. Oktober 2022. Die Anmeldefrist endet drei Wochen vorher (30. September 2022). Dennoch bitten wir alle Studierenden, die Wahlmodul 1 absolvieren möchten, sich zeitnah (möglichst vor dem 20. Juni 2022) für die Prüfung anzumelden. Dies ermöglicht es uns, vor Ablauf der Anmeldefrist für Wahlmodul 4 am 24. Juni 2022 den an der Vorlesung „Europäisches und internationales Arbeits- und Sozialrecht“ Interessierten eine verlässliche Rückmeldung zu geben, wie groß die Nachfrage an der Veranstaltung ist, sodass diesen gegebenenfalls ein Ummelden auf Wahlmodul 4 innerhalb der obengenannten Anmeldefrist möglich ist.

Hierzu wird vor dem 24. Juni 2022 eine weitere Vorbesprechung mit Prof. Krebber stattfinden, an der wir alle an Wahlmodul 1 Interessierten bitten, teilzunehmen. Details werden folgen.

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