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Pflichtfachstudium

Das Pflichtfachstudium bereitet auf die Staatsprüfung vor und konzentriert sich auf den sog. Pflichtfachstoff (gem. § 8 Abs. 2 JAPrO). Hier geht es um die Pflichtfächer (aus den drei Rechtsgebieten) sowie die Grundlagenfächer. Das Pflichtfachstudium gliedert sich in Grundstudium und Hauptstudium.

Während des Grundstudiums werden vor allem basale Kenntnisse im Zivilrecht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht sowie allgemeines Grundlagenwissen (z.B. Rechtsgeschichte oder Rechtsphilosophie) vermittelt. Das Grundstudium schließt mit der Zwischenprüfung (d.h. den drei Übungen für Anfänger II) ab.

Währen des Hauptstudiums werden alle weiteren Kenntnissen auch in den Nebengebieten erlangt. Es dient dem Erwerb aller noch ausstehenden für die Staatsprüfung zulassungsrelevanten Leistungen (das sind insbesondere die drei Übungen für Fortgeschrittene).

 

Arbeitsgemeinschaften

Informationen zu den AGen (= Übungen für Anfänger I) finden Sie hier.

  

Übungen (Anfänger II / Fortgeschrittene)

An der Rechtswissenschaftlichen Fakultät werden Übungen zu den drei Rechtsgebieten – Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht – angeboten. In jedem dieser Rechtsgebiete gibt es drei verschiedene Arten von Übungen: Die Übungen für Anfänger I (genannt „Arbeitsgemeinschaften“ oder „AGen“), die Übungen für Anfänger II (genannt „kleine Übungen“) und die Übungen für Fortgeschrittene (genannt „große Übungen“). Nur in den beiden zuletzt genannten Übungen sind Prüfungen abzulegen. In den Arbeitsgemeinschaften ist hingegen lediglich die regelmäßige Anwesenheit erforderlich, um die Teilnahmeberechtigung (früher „Sitzschein“) für die Übungen für Anfänger II zu erwerben. Eine Terminübersicht zu den Übungen des aktuellen Semesters finden Sie hier.

 

1. Allgemeines

Auch wenn der Studienplan jede Übung einem bestimmten Semester zuordnet, so werden alle Übungen für Anfänger II und alle Übungen für Fortgeschrittene in jedem Semester angeboten (u.a. damit diese bei Nichtbestehen von Teilleistungen sogleich im Anschluss wiederholt werden können).

Voraussetzung für die Teilnahme an einer Übung für Anfänger II ist der vorherige Besuch (Nachweis der regelmäßigen Teilnahme) der jeweiligen Übung für Anfänger I:

  • Im Strafrecht ist dies die AG im 1. Semester: „Übung für Anfänger I (AG StrafR AT) – Pflicht-AG“,
  • im Bürgerlichen Recht ist dies die AG im 1. Semester: „Übung für Anfänger I (AG BGB AT) – Pflicht-AG“ oder im 2. Semester: „Übung für Anfänger I (AG Schuldrecht AT) – Pflicht-AG“ und
  • im Öffentlichen Recht ist dies die AG im 1. Semester: „Übung für Anfänger I (AG StaatsorganisationsR) – Pflicht-AG“ oder im 2. Semester: „Übung für Anfänger I (AG Grundrechte) – Pflicht-AG“.

Hinweis: Sie sollten an allen Arbeitsgemeinschaften des Grundstudiums teilnehmen. Dies steigert nicht nur das Verständnis der jeweiligen Materie, sondern auch die Erfolgsaussichten für eine erfolgreiche Teilnahme an der jeweils nachfolgenden Übung für Anfänger II.

 

2. Zusammensetzung

Um eine Übung mit Erfolg zu absolvieren, müssen im Rahmen einer Übung mindestens jeweils eine Hausarbeit und eine Klausur bestanden, also mindestens jeweils die Note „ausreichend“ (4 Punkte) erreicht werden. In der Regel werden innerhalb einer Übung zwei (manchmal auch drei) Klausuren und eine Hausarbeit angeboten. Hausarbeiten werden immer in der vorlesungsfreien Zeit angeboten. Für eine Übung kann diese sowohl in der vorlesungsfreien Zeit unmittelbar vor dem Semester geschrieben werden, in dem die Übung stattfindet („reguläre Hausarbeit“), als auch unmittelbar in der vorlesungsfreien Zeit nach dem Semester, in dem die Übung stattgefunden hat („nachlaufende Hausarbeit“). Das bedeutet, dass die bestandene Hausarbeit und die bestandene Klausur immer in einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang stehen müssen.

Beispiel:

vorlesungsfreie Zeit

WS 2023/2024

vorlesungsfreie Zeit

SS 2024       

vorlesungsfreie Zeit

Hausarbeit 1

Klausur 1

Hausarbeit 2

Klausur 2

Hausarbeit 3

 

Die Übung ist bestanden, wenn

  • Hausarbeit 1 und Klausur 1,
  • Klausur 1 und Hausarbeit 2,
  • Hausarbeit 2 und Klausur 2 oder
  • Klausur 2 und Hausarbeit 3 bestanden sind.

 

Die Übung ist hingegen nicht bestanden, wenn

  • Hausarbeit 1 und Klausur 2 oder
  • Klausur 1 und Hausarbeit 3 bestanden sind.

 

Hinweis: Die Unmittelbarkeit (s.o.) kann auch nicht durch Beurlaubung oder Exmatrikulation (z.B. wegen eines Auslandsaufenthalts oder Krankheit) überwunden werden. Es ist im obigen Beispiel daher nicht möglich, Hausarbeit 1 mit Klausur 2 zu verbinden, auch wenn eine Beurlaubung (aus welchem Grund auch immer) im Wintersemester 2023/24 vorlag.

 

3. Anmeldung zur Übung

Die Anmeldung zu den Übungen (=Veranstaltungsbelegung) findet ausschließlich über das Campus-Management-System HisInOne statt; gleiches gilt für die Anmeldung zu Klausuren und Hausarbeiten (=Prüfungsanmeldung). Die Anmeldung zur Klausur und/oder Hausarbeiten stellt niemals gleichzeitig die Anmeldung zur der jeweiligen Übung dar und umgekehrt!

Um Anmeldungen und Belegungen vornehmen zu können, benötigen Sie eine Benutzerkennung, die Sie zu Beginn Ihres Studiums vom Rechenzentrum zugeschickt bekommen haben, sowie Ihr Passwort. Bei Komplikationen wenden Sie sich bitte an das Rechenzentrum der Universität.

Es gelten folgende Fristen für Veranstaltungsbelegung und Prüfungsanmeldung

  • Übung für Anfänger I (Arbeitsgemeinschaften):
    Spezielles Belegverfahren einer Gruppe (Auswahl); beginnt Ende September (WS) bzw. Mitte März (SS)
  • Kleingruppen in der Übung:
    Belegung (Sofortzulasung) der Übung oder einer Gruppe (ggf. Auswahl); beginnt am 15.09. (WS) bzw. 15.03. (SS) und endet drei Wochen nach Vorlesungsbeginn (also Anfang November bzw. Anfang Mai)
  • Klausuren:
    Prüfungsanmeldung zur jeweils 1. Klausur; beginnt am ersten Semestertag 01.10. (WS) bzw. 01.04. (SS) und endet drei Wochen nach Vorlesungsbeginn (eine spätere Anmeldung zur 2. Klausur ist nicht möglich!)
  • Hausarbeiten:
    Prüfungsanmeldung; beginnt am 15.09. (WS) bzw. 15.03. (SS) und endet in aller Regel spätestens am Tag der Abgabe (also Anfang November bzw. Anfang Mai)

 

Die Hausarbeiten werden im der Regel zu Beginn der vorlesungsfreien Zeit durch den Lehrstuhl des Übungsleiters ausgegeben. (Die Aufgabenstellungen sind auf ILIAS sowie zumeist auf der jeweiligen Institutshomepage verfügbar.).

 

Hausarbeitsschulung

Die Begleitungerlagen und Aufzeichnungen der Hausarbeitenschulung finden Sie hier.

Um die Unterlagen (der Leitfaden als PDF-Datei) und/oder die Aufzeichnungen abrufen zu können, müssen Sie der öffentlichen ILIAS-Gruppe beitreten.

 

Zwischenprüfung

Das Grundstudium wird im weiteren Verlauf mit dem erfolgreichen Bestehen der Zwischenprüfung abgeschlossen, in deren Rahmen Sie den Nachweis erbringen sollen, dass Sie über das erforderliche Grundlagenwissen für ein erfolgreiches Haupt- und Schwerpunktstudium verfügen. Dieser Nachweis wird in den Übungen für Anfänger II ("kleine Scheine") und in dem Grundlagenfach ("Grundlagenschein") erbracht:

Dabei handelt es sich um Lehrveranstaltungen, in denen exemplarisch juristische Falllösungen entwickelt und Klausuren und Hausarbeiten zur selbstständigen Bearbeitung (mit Korrektur und später erfolgender Besprechung) ausgegeben werden. Die Zwischenprüfung gilt als bestanden, wenn die erfolgreiche Teilnahme an den Übungen für Anfänger II im Bürgerlichen Recht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht und an einem Grundlagenfach nachgewiesen wird. Jede Übung wird im Winter- wie im Sommersemester angeboten. Die erfolgreiche Teilnahme an einer Übung setzt voraus, dass eine Klausur und eine in den unmittelbar zuvor oder unmittelbar danach gelegenen Semesterferien ausgegebene Hausarbeit bestanden wird.

Die für die Zwischenprüfung erforderlichen Leistungen müssen bis zum Ende des 4. Semesters erbracht werden. Wer die drei Übungen bis zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgreich absolviert hat, kann die fehlende(n) Übung(en) bis zum Ende des 6. Semesters nur noch einmal wiederholen, also im 5. oder im 6. Semester. Danach ist der Prüfungsanspruch für ein Studium mit dem Studienziel der Ersten juristischen Prüfung in Deutschland verloren.

Auf Ihren schriftlichen Antrag stellen wir Ihnen ein Zwischenprüfungszeugnis aus.

Weitere Hinweise zur Zusammensetzung und Frist finden sie hier.