Teilnahme am mündlichen Teil der Staatsprüfung als Zuhörer
Geänderter Anmeldetermin: 19.12.2023 und 20.12.2023
Studierende, die mindestens im 6. Fachsemester stehen, können als Zuhörer am mündlichen Teil der Staatsprüfung teilnehmen. Dafür ist eine voherige Anmeldung am Landgericht erforderlich. Alle Informationen finden Sie hier.