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Englische Rechtsterminologie II entfällt im SoSe 2023

Die Veranstaltung kann im SoSe 2023 nicht stattfinden und entfällt ersatzlos

Die fremdsprachige rechtswissenschaftliche Veranstaltung "Englische Rechtsterminologie II" kann im SoSe 2023 nicht stattfinden und entfällt ersatzlos.

Studierende, die den Nachweis des Besuchs einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 3 JAPrO BW erwerben müssen, werden auf die Veranstaltung "Englische Rechtsterminologie I" im Wintersemester 2023/2024 verwiesen.