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Bewerbung zur Französischen Rechtsschule (WS 2023/24)

Ab dem kommenden Wintersemester (2023/24) beginnt ein neuer Ausbildungsjahrgang in der Französischen Rechtsschule.

Was ist das?

Es handelt sich um 

  • ein überobligatorisches Programm im Umfang von 40 ECTS-Punkte, das parallel zum Studiengang „Erste juristische Prüfung“ absolviert wird,
  • eine fachliche und sprachliche Ausbildung, die ggf. ein Bonussemester gem. § 22 Abs. 2 JAPrO mit Blick auf Freiversuch und Notenverbesserung ermöglicht,
  • eine Möglichkeit, die Voraussetzungen für den Master „Deutsch-Französisches Recht“ zu erwerben. (Der Master kann bereits vor dem Ablegen der Staatsprüfung erworben werden!)

 

Teilnahmevoraussetzung ist

  • die Immatrikulation an der Universität Freiburg im kommenden Wintersemester (mind. im 3. Fachsemester) sowie
  • das Bestehen der Abschlussprüfung in der Französischen Rechtsterminologie II mit mind. 7,0 Punkten (oder einer äquivalenten Prüfung).

 

Bewerbungen, welche eine Leistungsübersicht sowie ggf. sonstige Nachweise enthalten sind bei der Studienberatung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät (alte Uni, Raum 212) einzureichen. Hierbei ist dieses Formular zu nutzen. Bewerbungsschluss für das Wintersemester 2023/24 ist der 16.10.2023.