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SPB-Studium: Modulabschlussprüfungen im WS 2023/24 (PO 2016)

Die Prüfungsanmeldungen zu den Modulabschlussprüfungen im WS 2023/24 sind ab dem 22.11.2023 freigeschaltet. Folgendes ist bei der Anmeldung zu beachten:

Studierende, die in der elektronischen PO 2016 eingeschrieben sind, melden sich über HISinOne an. Eine Prüfungsanmeldung ist jedoch nur möglich, wenn alle Lehrveranstaltungen des entsprechenden Moduls besucht worden sind (Sommersemester 2023 bzw. früher) oder besucht werden (Wintersemester 2023/24).

Studierende im SPB 3 (PO 2016): Für die Wahlmodule im SPB 3, ist eine elektronische Anmeldung (das zuerst genannte Fach ist das prioritär zu prüfende) erforderlich. Bitte überprüfen Sie, ob Sie sich für Ihr Wunsch-Wahlmodul angemeldet haben.


Bitte speichern Sie nach Ihrer Prüfungsanmeldung im HISinOne immer Ihre aktuelle Leistungsübersicht auf einem sicheren Datenträger, damit Sie im Zweifelsfall einen Nachweis über Ihre getätigte Anmeldung haben.


Hier finden Sie die aktuelle Liste mit den Prüfungsterminen für Studierende in der PO 2016.


Des Weiteren kann es Pflichtfach-Vorlesungen geben, die schon zu einem früheren Zeitpunkt besucht worden sind. Sofern diese für eine Prüfungsanmeldung Voraussetzung sind, müssen diese ebenfalls gemeldet werden. Gleiches gilt für Veranstaltungen, die während eines Auslandsstudiums besucht worden sind.

Wer in vergangenen Semestern Veranstaltungen regelmäßig besucht hat, die Teil eines SPB-Moduls sind und die nicht im Status "TA"/"TRE" auf der LÜ erscheinen, muss diese melden. Sofern keine Anwesenheitskontrolle bei den entsprechenden Lehrveranstaltungen durchgeführt worden ist und keine Kollisionen zu anderen belegten Veranstaltungen bestanden, reicht eine Mitteilung via E-Mail an pruefungsamt@jura.uni-freiburg.de aus. Andernfalls muss ein Nachweis der regelmäßigen Teilnahme erbracht werden!

Wer vergessen hat, in diesem Semester die entsprechenden Lehrveranstaltungen zu belegen, sollte sich ebenfalls melden.

Im Fall von schwerwiegenden Anmelde-Problemen, ist es auch jederzeit möglich, innerhalb der Anmeldefrist eine
schriftliche Anmeldung beim Prüfungsamt einzureichen.