Prüfungsamt: Vollständige SPB-Bewerbung bis Fristende am 15.03.2020 notwendig!
Bitte beachten Sie, dass nur vollständige SPB-Bewerbungen, die bis zum Ende der Bewerbungsfrist, also bis zum 15.03.2020, im Prüfungsamt eingegangen sind, akzeptiert werden!
Freiburger Studierende müssen immer den Bewerbungsbogen zusammen mit einer unbeglaubigten Leistungsübersicht einreichen.
Sollten Sie bereits eine unvollständige Bewerbung abgegeben haben, müssen Sie Ihre unbeglaubigte Leistungsübersicht spätestens bis zum Fristende nachliefern! Eine unvollständige SPB-Bewerbung wird nicht im Auswahlverfahren berücksichtigt.