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SPB-Studium: Antrag auf Zulassung zum SS 2012

 

Ihren Antrag auf Zulassung zum Schwerpunktstudium zum kommenden Sommersemester 2012 müssen Sie zwischen dem

20.02.2012 und dem 15.03.2012


beim Prüfungsamt der Rechtswissenschaftlichen Fakultät (Erbprinzenstraße 17a) einreichen.

Fügen Sie Ihrer Anmeldung die Kopien der drei kleinen Scheine (und im Falle einer Bewerbung für den SPB 1 oder SPB 1a eine Kopie des Grundlagenscheins) oder alternativ eine selbst ausgedruckte, nicht beglaubigte Leistungsübersicht über das Grundstudium bei.

Haben Sie die Hochschule gewechselt, sollten Sie eine beglaubigte Leistungsübersicht, das Zwischenprüfungszeugnis oder beglaubigte Kopien über alle zwischenprüfungsrelevanten Leistungen der bisherigen Universität einreichen, sofern eine Einstufung durch die Studienfachberatung noch nicht stattgefunden hat. Außerdem ist eine sog. spezifische Unbedenklichkeitsbescheinigung beizufügen, die Aufschluss darüber gibt, ob bereits an der Universitätsprüfung einmal erfolglos teilgenommen wurde, sofern sich dies nicht aus anderen Umständen ergibt. Diese Bescheinigung erhalten Sie bei Ihrer bisherigen Fakultät.

Sie können Ihre Anmeldung entweder persönlich während der Sprechzeiten abgeben, in unseren Briefkasten (draußen, am Fuße der Treppe) einwerfen oder per Post zusenden. Für den fristgerechten Eingang Ihrer Post ist allerdings nicht das Datum des Poststempels entscheidend, sondern der Tag des Eingangs Ihrer Anmeldung beim Prüfungsamt.

In dringenden Fällen können Sie auch die Sprechstunde der Studienfachberatung (Alte Uni) aufsuchen.



Den Antrag auf Zulassung zum Schwerpunktstudium erhalten Sie hier.

Erklärungen zur Sonderregelung für Hochschulwechsler finden Sie hier.

 

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