SPB 8: Zugelassene Hilfsmittel zur Aufsichtsarbeit am 21.02.2012
Zur Aufsichtsarbeit im SPB 8 - am 21.02.2012, von 9:00-14:00 Uhr, im HS 2121, sind folgende Hilfsmittel zugelassen:
BDSG, LDSG BW, TKG, TMG, GG, Europ. DS-RL. einschließlich Online-Ausdrucke. Auch sind alle gängigen Gesetzessammlungen – speziell zum Datenschutzrecht oder auch darüber hinaus gehend – zugelassen. Zugelassen sind auch alle gängigen Ausgaben des Urheberrechts einschließlich darüber hinausgehender Gesetzessammlungen sowie entsprechende Online-Ausdrucke.
Die Richtlinien über den zulässigen Inhalt der Hilfsmittel finden Sie hier.
