Schwerpunktausbildung
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Studienplan
- Alle Studienpläne (nur Teil B: Schwerpunktstudium) von 2006 bis zum aktuell gültigen.
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Aktuelle Anmeldefristen
- Bitte beachten Sie: Wenn eine Frist versäumt wurde, kann lediglich Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden. Dies setzt voraus, dass Sie das Fristversäumnis nicht zu vertreten haben (vgl. § 32 Abs. 1 LVwVfG)!
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Antrag Zulassung SPB-Studium
- Erforderliche Unterlagen: Fügen Sie dieser Anmeldung eine Leistungsübersicht über das Grundstudium bei. Diese muss nicht verbindlich (also vom Studienbüro beglaubigt) sein, ein einfacher Ausdruck aus dem LSF-Modul (Campus Management) reicht aus. Stattdessen können Sie auch Kopien der drei „kleinen Scheine“ und im Falle einer Wahl des SPB 1 oder des SPB 1a zusätzlich eine solche des Grundlagenscheins (sowie ggf. eine Kopie des Zwischenprüfungszeugnisses) beilegen. Hochschulwechselnde fügen eine beglaubigte Leistungsübersicht, das Zwischenprüfungszeugnis oder Kopien über alle zwischenprüfungsrelevanten Leistungen der bisherigen Universität an. Außerdem ist eine sog. Unbedenklichkeitsbescheinigung beizufügen, die Aufschluss darüber gibt, ob und falls ja, mit welchem Ergebnis bereits an der Universitätsprüfung teilgenommen wurde.
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Hinweise Zulassung SPB-Studium
- Hinweise zur Zulassung zum SPB-Studium und zur Sonderregelung für Hochschulwechsler.
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SPB-Infoheft
- Hier finden Sie das nicht mehr aktuelle Informationsheft mit umfassenden Informationen zum Schwerpunktbereichsstudium. Eine neue Auflage ist in Bearbeitung!
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Hinweise zur Prüfungsanmeldung
- Bitte beachten Sie: Wenn eine Frist versäumt wurde, kann lediglich Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden. Dies setzt voraus, dass Sie das Fristversäumnis nicht zu vertreten haben (vgl. § 32 Abs. 1 LVwVfG)!
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Zugelassene Hilfsmittel für Klausuren
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Hinweise Anfertigung Schriftliche Studienarbeit
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Hinweise Anerkennung auswärtiger Prüfungsleistungen
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Anerkennung von Steuerrechtsklausuren im SPB 4
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Folien der Schwerpunktbereichsvorstellung
- Hier finden Sie die Folien, welche während der Informationsveranstaltung zum Schwerpunktstudium vom 17.12.2012, gezeigt wurden. Da der Studienplan noch nicht beschlossen ist, können sich noch Änderungen ergeben, für die Richtigkeit des Inhalts wird zudem keine Gewähr übernommen!
