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Rechtswissenschaftliche Fakultät
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Häufig gestellte Fragen zur Promotion

 

  • "Was muss ich tun, damit ich die Urkunde vor Veröffentlichung der Dissertation bekomme?"

Das Dekanat braucht eine Kopie des Verlagsvertrags, aus dem folgende drei Dinge explizit hervorgehen:

  1. dass Druck und Finanzierung der Veröffentlichung gesichert sind
  2. dass die druckfertige Dissertation dem Verlag vorliegt
  3. dass der Verlag der Rechtswissenschaftlichen Fakultät die
    8 Pflichtexemplare kostenfrei zukommen lassen wird

Wenn diese 3 Dinge nicht im Vertrag stehen, braucht das Dekanat darüber
eine gesonderte Bescheinigung vom Verlag

 

  • "Welche Angaben müssen in den Pflichtexemplaren der veröffentlichten Bücher auf der Rückseite des inliegenden Titelblattes stehen?"

Erstgutachter
Zweitgutachter
Tag der mündlichen Prüfung
Dekan
Dissertationsort
Erscheinungsjahr

 

  • "Muss ich die auf dem Antragsformular angegebenen Erklärungen alle auf eine extra Seite schreiben oder reicht eine Seite für alles?"

Alle Erklärungen auf einer Seite genügt völlig; dies ist uns sogar lieber
(füllt uns die Akten nicht mit unnötig viel Papier).

 

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