Häufig gestellte Fragen zur Promotion
- "Was muss ich tun, damit ich die Urkunde vor Veröffentlichung der Dissertation bekomme?"
Das Dekanat braucht eine Kopie des Verlagsvertrags, aus dem folgende drei Dinge explizit hervorgehen:
- dass Druck und Finanzierung der Veröffentlichung gesichert sind
- dass die druckfertige Dissertation dem Verlag vorliegt
- dass der Verlag der Rechtswissenschaftlichen Fakultät die
8 Pflichtexemplare kostenfrei zukommen lassen wird
Wenn diese 3 Dinge nicht im Vertrag stehen, braucht das Dekanat darüber
eine gesonderte Bescheinigung vom Verlag
- "Welche Angaben müssen in den Pflichtexemplaren der veröffentlichten Bücher auf der Rückseite des inliegenden Titelblattes stehen?"
Erstgutachter
Zweitgutachter
Tag der mündlichen Prüfung
Dekan
Dissertationsort
Erscheinungsjahr
- "Muss ich die auf dem Antragsformular angegebenen Erklärungen alle auf eine extra Seite schreiben oder reicht eine Seite für alles?"
Alle Erklärungen auf einer Seite genügt völlig; dies ist uns sogar lieber
(füllt uns die Akten nicht mit unnötig viel Papier).
