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Staatsprüfung (Landesjustizprüfungsamt)

Die Durchführung der Staatsprüfung (staatliche Pflichtfachprüfung gem. § 1 Abs. 2 S. 3 Alt. 1 JAPrO) erfolgt durch das Landesjustizprüfungsamt in Stuttgart. Auf dessen Internetseiten finden Sie u.a. Hinweise zu den Terminen der Staatsprüfung und den Anmeldefristen, außerdem können Sie dort die Zulassungsanträge, die Verwaltungsvorschrift über zugelassene Hilfsmittel sowie ein Merkblatt über die Zulässigkeit von Kommentierungen in den Gesetzestexten abrufen.

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