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Rechtswissenschaftliche Fakultät
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Allgemeine Informationen

Der am häufigst frequentierte Studiengang der Rechtswissenschaftlichen Fakultät ist der Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaft. Dieser wird mit der ersten juristischen Prüfung abgeschlossen und bietet daher die Möglichkeit, die Juristenausbildung nach dem Universitätsstudium und dem juristischen Vorbereitungsdienst (Referendariat) mit der Zweiten juristischen Staatsprüfung zu komplettieren. Die Erste juristische Prüfung umfasst eine staatliche Pflichtfachprüfung (Staatsprüfung) und eine universitäre Schwerpunktbereichsprüfung (Universitätsprüfung). Das Studium gliedert sich in zwei Abschnitte, nämlich das Grundstudium (1. bis 4. Fachsemester) und das Hauptstudium (ab dem 5. Fachsemester). Während des Grundstudiums werden vor allem die Grundkenntnisse im Bürgerlichen Recht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht sowie allgemeines Grundlagenwissen (z.B. Rechtsgeschichte, Juristische Methodenlehre, Rechtsphilosophie) vermittelt. Neben dem Vorlesungsbesuch müssen die Studierenden zunächst im zweiten Semester die Orientierungsprüfung ablegen, die der frühzeitigen Überprüfung der Studienwahlentscheidung dient. Das Grundstudium wird im weiteren Verlauf mit dem erfolgreichen Bestehen der Zwischenprüfung abgeschlossen, in deren Rahmen der Studierende den Nachweis erbringen soll, dass er über das erforderliche Grundlagenwissen für ein erfolgreiches Hauptstudium verfügt. Dieser Nachweis wird in den sog. "Übungen für Anfänger II" erbracht: Dabei handelt es sich um Lehrveranstaltungen, die von Hochschullehrenden geleitet werden und in denen exemplarisch juristische Falllösungen entwickelt und Klausuren und Hausarbeiten zur selbstständigen Bearbeitung (mit Korrektur und später erfolgender Besprechung) ausgegeben werden. Im Hauptstudium bilden die Studierenden ihre Fähigkeit zu selbstständigem wissenschaftlichen Arbeiten weiter aus; die Lehrveranstaltungen vertiefen interpretatorische, methodische und theoretische Fragestellungen und erweitern die bisherigen Kenntnisse (zu den einzelnen Vorlesungen, vgl. Studienplan). In den "Übungen für Vorgerückte" wird den Studierenden die Möglichkeit gegeben, die Zulassungsvoraussetzungen für die Staatsprüfung zu erwerben. Das zum Sommersemester 2005 eingerichtete Schwerpunktstudium ermöglicht den Studierenden eine an Lebensbereichen und Berufsbildern ausgerichtete Schwerpunktsetzung im Hauptstudium. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät bietet den Studierenden dabei die Schwerpunktbereiche Rechtsgeschichte und Rechtsvergleichung, Zivilrechtliche Rechtspflege in Justiz und Anwaltschaft, Strafrechtliche Rechtspflege, Handel und Wirtschaft, Arbeit und Soziale Sicherung, Europäische und internationale Rechts- und Wirtschaftsbeziehungen, Umwelt und Wirtschaft sowie Recht der Informationsgesellschaft zur Auswahl an. Das Schwerpunktstudium umfasst drei Semester und schließt mit dem letzten Teil der Universitätsprüfung am Ende des dritten Semesters des Schwerpunktstudiums. Die Regelstudienzeit für das Studium der Rechtswissenschaft beträgt einschließlich der Ersten juristischen Prüfung neun Semester. Nähere Informationen zum Staatsexamensstudium finden Sie in der von der zentralen Studienberatung veröffentlichten

"Informationsbroschüre"

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