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FAQ

Bewerbung & Vergabe

Wann kann ich mich für ein Schließfach bewerben?

Die Schließfachvergabe findet zu Beginn jedes Semesters statt. Normalerweise können Sie sich in den ersten anderthalb Wochen der Vorlesungszeit für ein Schließfach bewerben. Wir informieren rechtzeitig über die genauen Termine auf der Webseite der Rechtswissenschaftlichen Fakultät und über Aushänge im KG II.

Wer ist für ein Schließfach berechtigt?

Die Schließfächer im KG II sind für Angehörige der Rechtswissenschaftlichen Fakultät und der Wirtschaftswissenschaftlichen Institute der Wirtschafts- und Verhaltenswissenschaftlichen Fakultät bestimmt; insbesondere für die folgenden Gruppen:

  • Studierende
  • Doktoranden
  • Referendare
  • Korrekturassistenten
  • Gastdozenten

Wie bewerbe ich mich für ein Schließfach?

Die Bewerbung läuft in folgenden Schritten ab:

  1. Geben Sie auf der Seite der Schließfachvergabe Ihre Daten korrekt ein.
  2. Sie erhalten eine Bestätigungs-E-Mail mit einem Link, um Ihre E-Mail-Adresse zu bestätigen. Sie müssen die verlinkte Seite in der Bewerbungsphase aufrufen, damit Sie bei der Vergabe berücksichtigt werden!
  3. Sie erhalten nun eine weitere E-Mail mit einem neunstelligen Code in der Form XXXX-XXXX.  Über diesen können Sie nach der Vergabe auf der Seite der Schließfachvergabe einsehen, ob Ihnen ein Schließfach zugeteilt wurde und wenn ja, welches.

Meine Matrikelnummer wird nicht akzeptiert. Was kann ich tun?

Damit sich nur berechtigte Studierende für ein Schließfach bewerben können, findet ein Abgleich der eingegebenen Matrikelnummer mit den in unserem System hinterlegten Matrikelnummern statt. Wenn Ihre Matrikelnummer nicht akzeptiert wird (und Sie sich sicher sind, dass Sie sie korrekt eingegeben haben), sind Sie nicht bei uns im System vorhanden. Bitte schicken Sie uns dann eine E-Mail mit Ihrer Studienbescheinigung zu. Wir werden Sie dann nachträglich in das System eintragen und Sie darüber informieren, sodass Sie sich normal für ein Schließfach bewerben können.

Kann ich mich für ein bestimmtes Schließfach bewerben?

Nein, es ist leider aus technischen Gründen nicht möglich, dass Sie sich für ein bestimmtes Schließfach bewerben oder Ihr Schließfach aus dem letzten Semester behalten können.

Spielt der Zeitpunkt der Bewerbung eine Rolle bei der Vergabe?

Nein, die Schließfächer werden innerhalb gewissen Prioritätsgruppen komplett zufällig vergeben. Der Zeitpunkt der Bewerbung innerhalb der Bewerbungsphase ist somit vollkommen egal.

Es ist jetzt schon 0:30 Uhr und ich kann mich immer noch nicht für ein Schließfach bewerben.

Das liegt daran, dass wir die Bewerbung manuell freischalten müssen, die Freischaltung erfolgt daher erst in den Vormittagsstunden. Da die Vergabe aber unanhängig vom zeitlichen Eingang der Bewerbung erfolgt, können Sie sich mit der Bewerbung Zeit lassen.

Nach welchen Kriterien werden die Schließfächer vergeben?

Die Schließfächer werden priorisiert vergeben. Je höher ein Bewerber eingestuft wird, desto besser sind seine Chancen, ein besseres Schließfach zu erhalten. Innerhalb der Prioritätsklassen werden die Schließfächer zufällig verteilt. Die Prioritätsklassen sind in absteigender Reihenfolge:

  • Doktoranden
  • Examensstudenten (siebtes Semester aufwärts)
  • Studenten im vierten bis sechsten Semester
  • Studenten im ersten bis dritten Semester
  • Referendare
  • Korrekturassistenen

Nach welchen Kriterien werden die Schließfächer bewertet?

Schließfächer werden in dieser Reihenfolge nach zwei Kriterien bewertet:

  1. Größe des Schließfaches
  2. Lage des Schließfaches

Daher sind einge besser bewertete Schließfächer in höheren Stockwerken als schlechter bewertete.

Ich habe es verpasst, mich rechtzeitig für ein Schließfach zu bewerben. Kann ich noch nachträglich eins erhalten?

Wenn Sie die Bewerbungsphase verpasst und deswegen kein Schließfach erhalten haben, können wir Ihnen nachträglich kein Schließfach zuweisen. Wir werden aber, sofern noch welche vorhanden sind, eine Liste aller freigebliebenen Schließfächer auf der Webseite der Rechtswissenschaftlichen Fakultät und als Aushänge im KG II veröffentlichen. Sie können sich dann eines dieser Schließfächer aussuchen.

Schließfach

Mein Schließfach ist belegt. Was muss ich tun?

Wenn Ihr Schließfach noch belegt ist, benötigen Sie die PDF-Datei, die Sie auf der Seite, auf der Sie ihr Schließfach eingesehen haben, herunterladen können. Diese Datei bestätigt Ihren Anspruch auf das Schließfach. Damit können Sie innerhalb der ersten vier Wochen nach der Vergabe zu den Hausmeistern des KG II gehen, die Ihnen Ihr Schließfach aufbrechen werden.

Es ist allerdings üblich, den Vorbesitzer über einen Aushang am Schließfach zu informieren und ihm eine Frist zu setzen, in der er sein Schließfach zu räumen hat. Häufig hängen Vorbesitzer auch selber ihre Kontaktdaten an das Schließfach, über die Sie den Vorbesitzer direkt kontaktieren und um Räumung des Faches bitten können.

Mein mir zugeteiltes Schließfach ist defekt. An wen muss ich mich wenden?

Vor jeder Vergabe überprüfen wir alle offenen Schließfächer auf Mängel. Diese Schließfächer melden wir den Hausmeistern, die innerhalb des Semesters die Defekte beheben. Defekte Schließfächer nehmen wir natürlich von der Vergabe aus.

Da wir aber keine verschlossenen Schließfächer überprüfen können, kommt es immer mal wieder vor, dass dennoch defekte Schließfächer in die Vergabe kommen. Wenn Ihnen ein defektes Schließfach zugeteilt wurde, informieren Sie uns bitte darüber. Wir werden die Hausmeister darum bitten, den Defekt schnellstmöglich zu beheben. Notfalls können wir Ihnen (sofern noch welche vorhanden sind) auch ein freigebliebenes Ersatz-Schließfach zuteilen.

Ich bin mit dem mir zugeteilten Schließfach unzufrieden.

Die Schließfachvergabe soll ein möglichst faires Verfahren sein, um allen Interessenten ein gutes Schließfach zuzuteilen. Dies versuchen wir mit dem gefundenen Vergabeverfahren mit Prioritätsklassen und einer zufälligen Vergabe innerhalb der Priotitätsklassen umzusetzen. Bei der großen Masse an Bewerbern können wir nicht auf individuelle Wünsche eingehen. Bitte haben Sie dafür Verständnis.

Sonstiges

Meine Frage wurde hier nicht beantwortet. An wen kann ich mich wenden?

Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie uns während des Vergabezeitraums eine E-Mail an schliessfaecher@jura.uni-freiburg.de schicken.