Uni-Logo
International Office
You are here: Fakultät Internationales Studium im Ausland Fakultätspartnerschaften und weitere Austauschprogramme Allgemeine Informationen zur Bewerbung und zu Stipendien
Document Actions

Allgemeine Informationen zur Bewerbung und zu Stipendien

Argentinien, Brasilien, Chile

Bewerbungsfrist 2012:

10. Dezember 2012 für das Wintersemester 2013/14
Bekanntgabe der Zusagen/Absagen: bis spätestens 21. Dezember 2012


Generelle Hinweise zum Ausfüllen der Bewerbungsunterlagen des Auslandsbüros für die fakultätsinternen Austauschprogramme

 

Diese Hinweise sollen Ihnen helfen, Ihre Bewerbung erfolgreich zu gestalten und häufig auftretende Fragen im Vorfeld zu klären.

Die Bewerbung im Auslandsbüro der Rechtswissenschaftlichen Fakultät muss in zweifacher Ausfertigung – ein Exemplar für die Gastuniversität, eines für die Rechtswissenschaftliche Fakultät – abgegeben werden. Dabei ist zu beachten, dass der Mantelbogen sowie das Gutachten in englischer Sprache, die übrigen Unterlagen auf deutsch auszufüllen bzw. abzugeben sind.

Bitte geben Sie keine Originale aus der Hand, machen Sie sich immer eine Kopie für die eigenen Unterlagen. Scheinbeglaubigungen sowie die Beglaubigung der Kopie Ihrer Leistungsübersicht können Sie bei der Studienfachberatung vornehmen lassen.

Für die Abgabe: Bitte sortieren Sie die einzelnen Bestandteile der Bewerbung gleich hinter den Mantelbögen nach der richtigen Reihenfolge (siehe unten) ein. Die Abgabe der Bewerbungsunterlagen erfolgt im Auslandsbüro zu den angegebenen Sprechzeiten.
 

Bestandteile der Bewerbung:

die konkreten Bewerbungsunterlagen finden Sie im jeweiligen Länderordner auf unserer Homepage

  • Bewerbungsbogen („Mantelbogen“) mit persönlichen Angaben und Fotos (auf Englisch)
  • Kopie Abiturzeugnis (auf Deutsch)
  • tabellarischer Lebenslauf (auf Deutsch)
  • Motivationsschreiben (ca. 1-2 DIN A 4-Seiten) (auf Deutsch)
  • 1 Gutachten von Hochschulprofessoren- oder dozenten (auch Assistenten) (w/m) (auf Englisch)
  • Kopien bereits erbrachter Leistungsnachweise oder Kopie der von der Studienfachberatung beglaubigten Leistungsübersicht (auf Deutsch)
  • Sprachnachweis für die jeweilige Landessprache (Tests bietet das SLI an unter www.sli.uni-freiburg.de/sprachtests-zertifikate), Achtung: Abitur-Zeugnis nicht ausreichend
     

Der Mantelbogen:

Alle Felder bitte sehr sorgfältig ausfüllen, da der Mantelbogen der Auswahlkommission helfen soll, einen schnellen Überblick über Ihre Bewerbung zu erlangen. Teilen Sie einen Adresswechsel rechtzeitig mit und geben Sie auch eine ständige Kontaktadresse (z.B. der Eltern) an. Sie sollten für die gesamte Dauer des Bewerbungsverfahrens für uns erreichbar sein, deshalb bitte unbedingt E-Mail-Adresse und Handynummer angeben. Nicht vergessen: Der Mantelbogen ist zu unterschreiben.
 

Der Lebenslauf:

Der Lebenslauf ist ein wichtiger Bestandteil der Bewerbung, denn hier soll ein Bild der eigenen Persönlichkeit vermittelt werden: Dieses soll wiederum der Auswahlkommission helfen, einen geeigneten Bewerber/in für den Austauschstudienplatz zu finden. Der tabellarische Lebenslauf ist die gebräuchlichste Form des Lebenslaufes. Man geht heute dabei nicht mehr chronologisch vor, sondern ordnet die verschiedenen Lebensbereiche unter selbst gewählten Überschriften an (persönliche Daten, schulischer Werdegang, soziales Engagement, Auslandsaufenthalte usw.).
 

Das Gutachten:

Zur Bewerbung gehören ein Gutachten eines Professors bzw einer Professorin oder eines anderen Dozenten. Das Gutachten sollte nicht älter als zwei Jahre sein; zur Anfertigung sollte der zweiseitigen Vordruck des Auslandsbüros (auf Website unter: Formulare) benutzt werden. Das Gutachten sollte immer auf Englisch verfasst werden.
 

Das Motivationsschreiben:

Im Motivationsschreiben schildern Sie zum einen Ihre persönliche Motivation für einen Auslandsaufenthalt. Was erhoffen Sie sich von einem Studium im Ausland? Warum möchte Sie gerade in dieses Land? Zum anderen stellen Sie die akademischen Gründe Ihrer Bewerbung dar, die aus Ihrer Sicht für ein Auslandsstudium im jeweiligen Land sprechen. Warum ist ein Auslandsaufenthalt im Hinblick auf den Studienverlauf sinnvoll? Inwieweit passt dieser in Ihren weiteten Studienverlauf und welche Zukunftsperspektiven werden Ihnen dadurch eröffnet? Der reine Spracherwerb stellt keine hinreichende Begründung dar.

Das Motivationsschreiben sollte so aussagekräftig sein, dass Sie damit die Auswahlkommission von Ihrer persönlichen Eignung überzeugen können.
 

Leistungsübersicht:

Alle Scheine bzw. eine Leistungsübersicht der hiesigen Fakultät werden von der Studienfachberatung beglaubigt, wenn Sie die Dokumente entsprechend als Kopie vorlegen. 
 

Sprachkenntnisse:

Sie müssen Ihre Sprachkenntnisse anhand eines Sprachnachweises eines offiziellen Instituts (z.B. Sprachkurs am SLI, einer ausländische Sprachschule etc.) nachweisen. Das Abiturzeugnis allein ist nicht ausreichend. Falls Sie über Kenntnisse in der jeweiligen Landessprache verfügen, diese jedoch nicht offiziell nachweisen können, besteht die Möglichkeit am Sprachlehrinstitut der Universität Freiburg (SLI) (www.sli.uni-freiburg.de) gegen eine Gebühr von ca. 20-30 € einen Sprachtest abzulegen. Nehmen Sie zum Test bitte den Vordruck des Sprachzeugnisses (siehe Homepage SLI ) mit; anhand des Vordruck können Sie sich außerdem einen kleinen Überblick über die geforderten Leistungen verschaffen.
 

Stipendien:

Wenn Sie einen Platz an einer unserer Partneruniversitäten in Argentinien, Chile und Brasilien erhalten haben, können Sie sich für das Baden-Württemberg-Stipendium oder ein DAAD-Jahresstipendium bewerben.
 

Informationen und Beratung:

Bei weiteren Fragen und zur allgemeinen Information stehen wir Ihnen gerne zu den angegebenen Sprechzeiten zur Verfügung.

 

Viel Erfolg bei der Bewerbung wünschen Ihnen die Auslandskoordinatorinnen

des Auslandsbüros der Rechtswissenschaftlichen Fakultät

international@jura.uni-freiburg.de

Personal tools