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Bewerbung

 

Bewerbungsfrist 2013

8. Februar 2013 für das Wintersemester 2013/14
Anfragen für das Sommersemester 2014 werden individuell behandelt (siehe unten)

Bekanntgabe der Zusagen/Absagen: bis spätestens 11. März 2013


Voraussetzungen für die Bewerbung

  • Immatrikulation an der Universität Freiburg

  • Bestandene Zwischenprüfung

  • Studium im Fach Rechtswissenschaft (Studierende im Nebenfach und Studierende anderer Fakultäten werden zweitrangig berücksichtigt)

  • Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Landes oder eines EU-Beitrittslandes (neu ab 2010: auch Bewerber außerhalb der EU)

 

Zeitpunkt der Bewerbung

Die Bewerbung für ein Erasmusstipendium findet ca. 6 Monate vor Beginn des Auslandsstudiums, also regelmäßig Mitte Februar des jeweiligen Jahres, in dem Sie ins Ausland gehen möchten, statt.

Die Auswahl der Stipendiaten erfolgt bis spätestens zum oben angegebenen Zeitpunkt. Die ausgewählten Kandidaten werden per E-Mail informiert - geben Sie daher unbedingt Ihre E-Mail-Adresse auf dem Bewerbungsformular an. Bewerbungen ohne E-Mail-Adresse werden nicht akzeptiert.

Die Restplätze werden ca. Anfang April auf unserer Homepage unter "Aktuelles" ausgeschrieben werden. Falls Sie an einem Restplatz interessiert sind oder nur das Sommersemester im Ausland verbringen möchten, wenden Sie sich bitte individuell an das Auslandsbüro.

 

Sprachkenntnisse

Bereits vorhandene Sprachkenntnisse werden bei der Bewerbung positiv bewertet. Für nicht-englischsprachige Partneruniversitäten empfiehlt es sich daher, bereits vor dem Erasmusaustausch Grundkenntnisse der Unterrichts- und Landessprache zu erlangen; empfohlendes Minimum sind zwei Sprachkurse. Sprachkurse bietet das Studium Generale und für manche Sprachen (z.B. Norwegisch) die Philologische Fakultät (Lehrveranstaltungen und Kurse für Hörer aller Fakultäten) an. Weiterhin können Studenten an den zahlreichen anmelde- und gebührenpflichtigen Sprachkursen des Sprachlehrinstituts (SLI) teilnehmen.
Sprachkenntnisse
können durch das Abiturzeugnis nachgewiesen werden. Sprachzertifikate (z.B. TOEFL, Cambridge, DELE etc.) stellen keine Voraussetzung für eine erfolgreiche Bewerbung dar, können aber gerne mit eingereicht werden.

 

Bewerbungsunterlagen

Die Bewerbung muss enthalten:

  • das ausgefüllte Bewerbungsformular (Word-Datei)

  • tabellarischer Lebenslauf

  • Kopie des Abiturzeugnisses (Beglaubigung nicht erforderlich)

  • Motivationsschreiben
    Eine kurze Begründung (Minimum eine, Maximum zwei DIN A4-Seite/n) für das Auslandsstudium und die Wahl des gewünschten Studienortes sowie die Universität.
    Sollten Sie sich für mehrere Universitäten bewerben, können Sie gerne einen allgemeinen Teil und spezifische Abschnitte zu den jeweiligen Universitäten verfassen.

  • Kopien der bereits erbrachten Leistungsnachweise (eine Beglaubigung der Kopien ist nicht erforderlich)
    bzw. eine  Leistungsübersicht

    Als Nachweis für die im laufenden Semester erzielten Leistungen, die noch nicht in der Leistungsübersicht vermerkt sind, ist die Seite der Klausur/Hausarbeit zu kopieren, aus der die Note hervorgeht.

  • Nachweise über Sprachkenntnisse (z.B. Ferienkurse, VHS, Studium Generale oder Abiturnote)*

Wichtige Hinweise:

Alle Unterlagen sind auf Deutsch zu verfassen. Gutachten oder Empfehlungsschreiben von Dozenten sind nicht erforderlich und daher ausdrücklich auch nicht erwünscht.

Bitte geben Sie die Bewerbungsunterlagen ohne Mappe und ohne Umschlag ab; eine Klarsichthülle ist ausreichend.

 

Mehrfachbewerbungen

Erfahrungsgemäß gibt es je nach Universität etwa zwei- bis dreimal so viele BewerberInnen wie vorhandene Studienplätze. Mehrfachbewerbungen erhöhen daher die Chance, einen Studienplatz im Rahmen des Erasmusprogramms zu erhalten. Bitte geben Sie auf dem Bewerbungsformular an, für welche Universitäten Sie sich bewerben und erstellen Sie eine Präferenzliste. In dem Motivationsschreiben ist neben dem allgemeinen Teil für jedes Land und jede Partneruniversität ein separater Absatz zu verfassen. Mehrfachbewerbungen haben für die Kandidaten keine Nachteile.

 

Bewerbungsadresse

Die Bewerbungsunterlagen sind für alle Partneruniversitäten beim Auslandsbüro der Rechtswissenschaftlichen Fakultät abzugeben. 

 

Auswahlkriterien

Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand vier gleich gewichteter Kriterien: 

1. Motivationsschreiben

2. Im Fach Rechtswissenschaften erbrachte Leistungen

3. Sprachkenntnisse in der jeweiligen Landessprache

4. Soziales Engagement

 

Fachfremde Bewerbung

Haben Sie im Bewerbungsverfahren den von Ihnen gewünschten Studienplatz nicht erhalten, oder möchten Sie an eine Universität, die mit der Rechtswissenschaftlichen Fakultät keine Erasmusvereinbarung abgeschlossen hat, so besteht die Möglichkeit der fachfremden Bewerbung. Sie können sich für nicht vergebene Erasmusplätze anderer Fakultäten der Universität Freiburg bewerben. Die Bewerbung muss dann an der betreffenden Fakultät erfolgen. Die fachliche Betreuung erfolgt durch das Auslandsbüro der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Eine Liste aller Partneruniversitäten der Universität Freiburg finden Sie auf den Informationsseiten des EU-Büros. Informationen über freie Plätze der Universität Freiburg erhalten Sie direkt bei den Fakultäten oder bei der Abteilung für Angelegenheiten der EU. Ansprechpartner sind (Abteilungsleiter) und (Stellvertreter des Abteilungsleiters).

Bitte vergewissern Sie sich vor Beginn des Auslandsaufenthaltes bei der jeweiligen Fakultät UND der Partneruniversität, dass Sie trotz fachfremden Austauschs an der Partneruniversität rechtswissenschaftliche Vorlesungen besuchen dürfen und dass die im Ausland erbrachten Leistungen auf Ihr Jurastudium in Freiburg angerechnet werden können.


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