Informationen zum trinationalen EUCOR-Master
Allgemeine Informationen
I) Studiengang
In Kooperation mit der Universität Basel und Université Strasbourg bietet die Albert-
Ludwigs-Universität Freiburg ab dem Wintersemester 2007/2008 den trinationalen EUCORMasterstudiengang
Rechtswissenschaft an.
Der EUCOR-Masterstudiengang Rechtswissenschaft ist gekennzeichnet durch seine Trinationalität,
seine darauf abgestimmten inhaltlichen Schwerpunkte sowie seine ausgeprägte wissenschaftliche
Ausrichtung. Nach erfolgreichem Abschluss des Studiengangs werden dem Absolventen drei akademische Grade verliehen.
II) Zuständige Stelle
Zuständige Stelle für den EUCOR-Master ist das Auslandsbüro der Rechtswissenschaftlichen Fakultät
der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Für Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Im Auslandsbüro sind ebenfalls die Bewerbungsunterlagen einzureichen.
Kontakt:
Auslandsbüro
Erbprinzenstr. 17a
79085 Freiburg
Tel. +49 – (0)761/203-2185
www.jura.uni-freiburg.de/internationales
III) Zulassung
Zum EUCOR-Masterstudiengang Rechtswissenschaft kann an der Albert-Ludwigs-Universität
Freiburg zugelassen werden, wer die deutsche Erste juristische Staatsprüfung mit überdurchschnittlichem
Erfolg absolviert hat oder über einen vergleichbaren Abschluss einer ausländischen Hochschule
verfügt und die deutsche Sprache auf Muttersprachniveau und die französische Sprache auf
Niveau B 1 gemäß Europäischem Konferenzrahmen beherrscht oder die französische Sprache auf
Muttersprachniveau beherrscht und über gute Deutschkenntnisse verfügt, die in der Regel durch die
„Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang für ausländ ische Studierende“/DSH (mit dem
Gesamtergebnis DSH-2) oder ein TestDaF-Zertifikat (mit mindestens vier Punkten in jedem der
vier Prüfungsbereiche) nachgewiesen werden.
Weitere Voraussetzungen sowie die miteinzureichenden Unterlagen sind der Zulassungsordnung
zu entnehmen.
IV) Studienziele
Inhaltliche Schwerpunkte sind das Studium von Rechtsfragen sowohl aus deutscher als auch aus
schweizer sowie französischer Sicht, und damit verbunden das Erlernen rechtsvergleichender Methoden
und deren Anwendung. Außerdem soll durch das Erstellen einer Masterarbeit wissenschaftliches
Arbeiten in einem internationalen Kontext erlernt und vertieft werden.
Nach erfolgreichem Abschluss des Studiengangs verleiht die Albert-Ludwigs-Universität zusammen
mit den genannten Partneruniversitäten die folgenden drei akademischen Grade:
- Albert-Ludwigs-Universität Freiburg: Master of Laws (LL.M.)
- Universität Basel: Master of Law
- Université Robert Schuman Strasbourg: Master Droit et études européennes
V) Struktur und Aufbau des Studiums
Die insgesamt im EUCOR-Masterstudiengang zu erbringenden Studien- und Prüfungsleistungen
entsprechen 60 ECTS-Punkten. Diese Punkte sollen durch die Ableistung von Prüfungen und die
Anfertigung einer Masterarbeit erreicht werden. Die Prüfungen finden teilweise im Rahmen von
Modulen statt. Es werden Module aus den Bereichen Privatrecht, Öffentliches Recht, Strafrecht und
Internationales Recht angeboten. Die Module sind in folgende Themengebiete untergliedert:
1. Rechtsgeschichte und Rechtsvergleichung
2. Europäisierung und Internationalisierung des Rechts
3. Strafrecht und Kriminologie
4. Handel und Wirtschaft
5. Informationsrecht und Geistiges Eigentum
6. System des deutschen Verwaltungsrechts
7. Grundlagen staatlicher und internationaler Ordnung
Pro Modul werden 8 ECTS-Punkte und mit der Masterarbeit 22 ECTS-Punkte erworben. Fehlende
ECTS-Punkte können durch das Belegen weiterer Veranstaltungen eines Moduls oder modulunabhängig
in den Lehrveranstaltungen dieses Studiengangs erworben werden. Mit einer studienbegle itenden
Prüfungsleistung werden 2 ECTS-Punkte pro SWS erworben.
Im Rahmen des EUCOR-Masterstudiengangs Rechtswissenschaft müssen Studien- und Prüfungsleistungen
im Umfang von mindestens 30 ECTS-Punkten an beiden Partneruniversitäten zusammen
erbracht werden. Die Vergabe dieser ECTS-Punkte einschließlich des Prüfungsrechts richtet sich
nach den Regelungen der jeweiligen Partneruniversität.
Die Masterarbeit kann entweder an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, an der Universität
Basel oder an der Université Robert Schuman Strasbourg angefertigt werden.
Wird die Masterarbeit an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg angefertigt, müssen von den
noch fehlenden 38 ECTS-Punkten mindestens 30 an beiden Partneruniversitäten erworben werden.
Die Aufteilung ist im Rahmen der von den Partneruniversitäten angebotenen Module frei.
Wird die Masterarbeit an einer der Partneruniversitäten angefertigt, so
- werden die damit erworbenen 22 ECTS-Punkte auf die an den Partneruniversitäten nach Absatz 1
zu erwerbenden 30 ECTS-Punkte angerechnet,
- müssen die noch fehlenden 8 ECTS-Punkte an der anderen Partneruniversität erworben werden
und müssen an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg mindestens 20 ECTS-Punkte erworben
werden; die übrigen 10 ECTS-Punkte können auch an den Partneruniversitäten erworben werden.
Die Regelstudienzeit einschließlich der für das vollständige Ablegen der Prüfungen und der zur
Anfertigung der Masterarbeit erforderlichen Zeit beträgt zwei Semester.
Die Prüfungen des EUCOR-Masterstudiengangs Rechtswissenschaft werden studienbegleitend absolviert
und kreditiert. Daneben muss eine Masterarbeit angefertigt werden, welche von zwei Gutachtern
bewertet wird.
Der modulare Aufbau und dessen Bewertung an den Partneruniversitäten richtet sich nach deren
Regelungen.
