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Institut für Wirtschaftsrecht, Arbeits-
und Sozialrecht
Abteilung I: Wirtschaftsrecht
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Promotionsvoraussetzungen

  1. Bewerber müssen die Voraussetzungen der Promotionsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät erfüllen.
  2. Als Doktoranden werden nur Bewerber angenommen, die dem Lehrstuhlinhaber aus Vorlesungen an der Universität Freiburg persönlich bekannt sind und die im ersten oder zweiten Staatsexamen mindestens 10 Punkte (Staatsexamensnote) erreicht haben. Die universitäre Prüfungsnote muss ebenfalls mindestens 10 Punkte betragen. 
  3. Interessenten richten bitte Promotionsanfragen auf dem Postweg an den Lehrstuhlinhaber. Ein Lebenslauf mit Kopien des Abiturzeugnisses sowie der juristischen Prüfungszeugnisse ist beizufügen.
  4. Die Promotionsanfrage sollte Hinweise auf Interessenschwerpunkte des Bewerbers sowie zu möglichen Promotionsthemen enthalten. Diese können im persönlichen Gespräch dann weiter konkretisiert werden.
  5. Die Promotionsthemen sollten sich mit den Forschungsschwerpunkten des Lehrstuhlinhabers decken.
  6. Nicht am Lehrstuhl beschäftigte Doktoranden müssen grundätzlich bereit sein, im Bedarfsfall  an der Korrektur von Klausuren etc., die vom Lehrstuhl organisiert werden, mitzuwirken.
  7. Es finden regelmäßig Doktorandenseminare statt, im Rahmen derer  die Themen und die Zwischenergebnisse der laufenden Untersuchungen reihum vorgestellt werden.
  8. Doktoranden sollten regelmäßig an den vom Lehrstuhl organisierten Tagungen und Vortragsveranstaltungen teilnehmen.
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