Promotionsvoraussetzungen
1. Bewerber müssen die Voraussetzungen der Promotionsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät erfüllen.
2. Als Doktoranden werden nur Bewerber angenommen, die im ersten oder zweiten Staatsexamen mindestens 10 Punkte (Staatsexamensnote) erreicht haben. Die universitäre Prüfungsnote muss ebenfalls mindestens 10 Punkte betragen. Ein Dispens hiervon kommt nicht in Frage.
3. Interessenten richten bitte Promotionsanfragen auf dem Postweg an den Lehrstuhlinhaber. Ein Lebenslauf mit Kopien des Abiturzeugnisses sowie der juristischen Prüfungszeugnisse ist beizufügen.
4. Die Promotionsanfrage sollte Hinweise auf Interessenschwerpunkte des Bewerbers sowie zu möglichen Promotionsthemen enthalten. Diese können im persönlichen Gespräch dann weiter konkretisiert werden.
5. Die Promotionsthemen sollten sich mit den Forschungsschwerpunkten des Lehrstuhlinhabers decken.
6. Externe Doktoranden müssen grundätzlich bereit sein, im Bedarfsfall an der Korrektur von Klausuren etc., die vom Lehrstuhl organisiert werden, mitzuwirken (gegen Vergütung).
7. Es finden regelmäßig Doktorandenseminare statt, im Rahmen derer die Themen und die Zwischenergebnisse der laufenden Untersuchungen reihum vorgestellt werden.
8. Doktoranden sollten an den vom Lehrstuhl organisierten Tagungen und Vortragsveranstaltungen teilnehmen.
