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Promotion

Informationen zur Betreuung von Promotionen

Doktorarbeiten werden von mir sehr gern betreut. Informationen zu den bereits an meinem Lehrstuhl entstandenen Dissertationen finden Sie hier. Bevor Sie um einen Gesprächstermin bitten, möchte ich Ihnen empfehlen, sich die folgenden Hinweise durchzulesen.

Falls Sie zuvor über den wissenschaftlichen Wert und die soziale Bedeutung des Promovierens von Juristen reflektieren möchten, lege ich Ihnen die Lektüre des folgenden Aufsatzes ans Herz: Peter Derleder, Ex Promotione lux?, myops 11/2011, S. 12-22. Und wenn Sie wissen wollen, wie der Doktortitel überhaupt in den Personalausweis gekommen ist, wie er sich zu Adelstiteln verhält und was ein "Dr. öst." ist (und vieles rechtshistorisch und statistisch Interessante mehr), lesen Sie bitte den profunden und erhellenden Beitrag von Rainer Schröder und Angela Klopsch, Der juristische Doktortitel, Humboldt Forum Recht 4/2012, S. 33 ff. Über den schwunghaften Handel, den einige deutsche Fakultäten im 19. Jahrhundert mit der Verleihung des Doktortitels betrieben, berichtet Ulrich Rasche, Mommsen, Marx und May, Forschung und Lehre, Heft 3/2013.

 

Voraussetzungen für die Annahme als Doktorand(in)

Die Anfertigung einer Dissertation am Lehrstuhl ist nur im Rahmen der hierfür in der Promotionsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg festgelegten Annahmebedingungen möglich. Prüfen Sie bitte nach Möglichkeit eigenständig, ob Sie die darin genannten Voraussetzungen erfüllen. Gleiches gilt für die Frage, ob und unter welchen Bedingungen gegebenenfalls Ausnahmen von diesen Kriterien möglich sind. Bei Zweifelsfragen wenden Sie sich bitte zunächst an das Sekretariat des Dekanats. Allgemeine Informationen über den Ablauf des Promotionsverfahrens an unserer Fakultät finden Sie ferner hier.

Eine Promotion am Lehrstuhl ist ferner nur sinnvoll, wenn sie einen inhaltlichen Bezug zu meiner eigenen Forschungstätigkeit aufweist (Zivilrecht, Internationales Privat- und Verfahrensrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Rechtsvergleichung). Sofern Sie schon ein bestimmtes Thema im Auge haben, überlegen Sie bitte, ob es diese Voraussetzung erfüllt. Sie können sich dabei an meinem Schriftenverzeichnis sowie dem Verzeichnis meiner Vorträge orientieren. Insoweit können Einzelheiten im Beratungsgespräch geklärt werden.

 

Bewerbungsunterlagen und Bewerbungsverfahren

Wenn Sie die oben genannten Voraussetzungen für eine Promotion am Lehrstuhl erfüllen, senden Sie mir bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen im pdf-Format (Zeugnisse gescannt) per E-Mail an ipr3@jura.uni-freiburg.de oder auf dem Postwege zu. Bitte reichen Sie auch im letztgenannten Fall nur Kopien ein, da die Unterlagen nicht zurückgesandt werden!

Im Einzelnen möchte ich Sie um die Einreichung der folgenden Unterlagen bitten:

  1. Ein tabellarischer Lebenslauf (1 Seite; nicht handschriftlich).
  2. Kopien aller für die Prüfung der Annahmevoraussetzungen relevanten bzw. der allgemein üblichen Zeugnisse (insbes. Abiturzeugnis, Erste juristische Prüfung oder äquivalenter ausländischer Abschluss, Seminarscheine).
  3. Weitere Zeugnisse (Kopien), sofern diese für Ihre Bewerbung relevant sind (Studienabschluss im Ausland, etwa LL.M.; besondere Fremdsprachenkenntnisse usw.).
  4. Nach Möglichkeit ein Exposé zu Ihrem geplanten Dissertationsthema (3 bis 5 Seiten). Falls Sie Letzteres erst im Anschluss an ein Beratungsgespräch näher konkretisieren möchten, bin ich dazu gern bereit, wäre Ihnen aber dankbar, wenn Sie den Kreis der Sie interessierenden Fragestellungen zumindest eingrenzen würden.
  5. Bei externen Doktoranden: Eine nachvollziehbare Darlegung, wie und in welchem zeitlichen Rahmen Sie neben einer bereits aufgenommenen beruflichen Tätigkeit die Anforderungen der Promotion zu bewältigen gedenken (Freistellungen, Teilzeit o.ä.).
  6. Gegebenenfalls Offenlegung, ob Sie mit dem von Ihnen gewünschten Dissertationsthema zuvor bei einem anderen Lehrstuhl abgewiesen worden sind. Von Parallelbewerbungen bei verschiedenen Professuren ist abzusehen.

 

Nach der Prüfung Ihrer Bewerbungsunterlagen wird meine Sekretärin mit Ihnen, sofern Sie die obengenannten Voraussetzungen erfüllen, zeitnah einen Gesprächstermin vereinbaren. Wiederholte Nachfragen oder gar Mahnungen sind in jedem Falle zu unterlassen.

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