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Institut für Ausländisches und Internationales Privatrecht
Abteilung 1
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Rechtsvergleichendes Seminar

 Im Sommersemester 2013 werde ich ein

 
Rechtsvergleichendes und rechtshistorisches Seminar
zum europäischen Privatrecht:
Gesetzliche Schuldverhältnisse: Begriff und Binnenstruktur
 
– Seminarveranstaltung i.S.d. § 9 StuPrO, § 7 DS StuPrO –
 
 
anbieten. Es besteht die Möglichkeit zur Anfertigung der für die universitäre Schwerpunktbereichs-ausbildung obligatorischen Studienarbeit in den Schwerpunktbereichen 1 und 6.
 
Eine Vorbesprechung findet statt am Mittwoch, den 13.2., um 14.30 Uhr am Lehrstuhl (Peterhof). Themen werden am Dienstag, den 19.2., 14.30 Uhr vergeben. Auch ein späterer Einstieg ist nach Absprache möglich.
 
 
Zum Thema:
 
Während die Begriff des „Vertrags“ und des „Vertragsrechts“ seit langem eingeführt sind und überall in Europa selbstverständlich als Grundkategorien des Privatrechts verwendet werden, herrscht über die „andere Seite“ des Schuldrechts Unsicherheit: Nur in Deutschland ist überhaupt von „gesetzlichen Schuldverhältnissen“ die Rede, und auch bei uns dient der Begriff lediglich als übergreifende Bezeichnung für die nichtvertraglichen Schuldverhältnisse, die in einer gesonderten Vorlesung behandelt werden sollen. Einen gemeinsamen Gedanken der diese Schuldverhältnisse in gleicher Weise zusammenhalten würde wie der Konsens das Vertragsrecht, kennt die Lehre nicht; vielmehr erklärt man Deliktsrecht, Gefährdungshaftungen, Bereicherungsansprüche und die GoA mit je spezifischen Haftungsgründen.
 
 
 
Gleichzeitig lässt sich in Europa eine zunehmende Unsicherheit über die Abgrenzung gesetzlicher von vertraglichen Schuldverhältnissen beobachten: So gilt die Zuordnung der culpa in contrahendo zum Vertragsrecht als deutscher Sonderweg; und eine in der europäischen Diskussion vordringende Auffassung spricht sich dafür aus, die Rückabwicklung gescheiterter Verträge, auch wenn sie mittels einer Leistungskondiktion erfolgt, rücktrittsanalog als vertragsrechtliches Problem zu begreifen.
 
Schließlich bestehen Unsicherheiten über die Binnenstruktur und über die richtige Dogmatik der gesetzlichen Schuldverhältnisse. Die traditionelle zweispurige Aufspaltung des Haftungsrechts in das Deliktsrecht und die Gefährdungshaftung stößt zunehmend auf Kritik; und die deutsche Dogmatik hat längst die Leistungskondiktionen fundamental von den Kondiktionen in sonstiger Weise getrennt und jeweils besondere Voraussetzungen formuliert („Trennungslehre“). Insbesondere in den Ländern des common law wird gestritten, ob man das Bereicherungsrecht als einheitlichen Tatbestand konzipieren oder die Haftung an je spezifische unjust factors binden solle. Überhaupt bildet das Bereicherungsrecht überall in Europa eine verhältnismäßig junge Haftungskategorie, die bis ins 18. Jahrhundert nirgendwo allgemein anerkannt war.
 
Das Seminar wird gemeinsam mit Prof. Dr. Nils Jansen (Universität Münster) und Prof. Dr. Dr. (h.c.) mult. Reinhard Zimmermann (Max Planck Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, Hamburg/Universität Regensburg) veranstaltet. Wir möchten dem Begriff und der Binnenstruktur gesetzlicher Schuldverhältnisse näher nachgehen, indem wir das verhältnismäßig komplexe Thema in jeweils gut handhabbare historische oder vergleichende Einzelreferate aufbrechen und gedankliche Verbindungen in der Diskussion herausarbeiten. Dabei möchten wir auch gesetzliche Schuldverhältnisse, die in der Diskussion häufig übergangen werden (etwa das EBV, den Erbschaftsanspruch, aber auch den Gesamtschuldausgleich) mit in den Blick nehmen.
 
Das Seminar steht Studierenden der Universitäten Münster, Regensburg, Freiburg und der Bucerius Law School offen. Auch Studierende aus Anfangssemestern, die am Seminar aus Interesse teilnehmen wollen, sind herzlich eingeladen, sich zu bewerben. Das Seminar wird als Blockveranstaltung vom 3.-6. Oktober 2013 in Praxmar in der Nähe von Innsbruck stattfinden.
 
 
 
Themen
 
 
1. Die Entstehung der Gefährdungshaftung
 
2. Der Aufopferungsanspruch (Herkunft, Regressprobleme, Haftungsgrund)
 
3. Die Entstehung des Bereicherungsrechts in Deutschland
 
4. Die Entstehung des Bereicherungsrechts in Frankreich
 
5. Die Entstehung des Bereicherungsrechts in England
 
6. Unjust factors oder no legal basis: die englische Diskussion
 
7. Einheits- und Trennungslehren des Bereicherungsrechts
 
8. Restitution for wrongs: Bereicherungsrecht oder Deliktsrecht?
 
9. Der Regress nach Erfüllung vermeintlich eigener Pflichten (Unterhalt; Tilgung von
Nachlassschulden durch den Scheinerben; öffentlich-rechtliche Pflichten)
 
10. Verwendungsersatzansprüche in Deutschland und England und ihre Voraussetzungen
 
11. Gewinnabschöpfung außerhalb des Immaterialgüterrechts
 
12. Gewinnabschöpfung im Vertragsrecht
 
13. Der Gesamtschuldregress: Vertrag, Bereicherungsanspruch oder Schuldverhältnis sui generis?
 
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