|
|
|
- Info
BAföG-Sprechstunde
-- | BAföG-Sprechstunde - Rechtswissenschaft für die Bescheinigung nach § 48 BAföG (Formblatt 5)  | Mo und Do 9-12:00 Uhr bei Frau Nagel (Mo) und Frau Bührer (Do) (im 5. OG KGII, Institut für Öffentliches Recht, Zi. 2582) | -- | Vorgehensweise beim BAföG-Formblatt 5  | Bitte denken Sie an Folgendes, bevor Sie zu uns in die BAföG-Sprechstunde kommen: - Sie benötigen vorher das BAföG-Formular "Formblatt 5", das erhalten Sie entweder:
- Bitte bringen Sie unbedingt eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung mit!
- Ferner benötigen wir Nachweise über die von Ihnen bisher erbrachten Studienleistungen, je nach Fachsemester. Die Kriterien dazu finden Sie hier.
- Legen Sie uns bitte die Original-Scheine vor, oder eine vom Prüfungsamt beglaubigte Leistungsübersicht! Wir benötigen davon auch Kopien für unsere Ablage.
|
|
|