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Institut für Öffentliches Recht
- Abt. 3 (Staatsrecht)
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BAföG-Sprechstunde

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BAföG-Sprechstunde - Rechtswissenschaft
für die Bescheinigung nach § 48 BAföG (Formblatt 5)

Mo und Do 9-12:00 Uhr
bei Frau Nagel (Mo) und Frau Bührer (Do)
(im 5. OG KGII, Institut für Öffentliches Recht, Zi. 2582)

 

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Vorgehensweise beim BAföG-Formblatt 5

Bitte denken Sie an Folgendes, bevor Sie zu uns in die BAföG-Sprechstunde kommen:

  1. Sie benötigen vorher das BAföG-Formular "Formblatt 5", das erhalten Sie entweder:
  2. Bitte bringen Sie unbedingt eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung mit!
  3. Ferner benötigen wir Nachweise über die von Ihnen bisher erbrachten Studienleistungen, je nach Fachsemester. Die Kriterien dazu finden Sie hier.
    • Legen Sie uns bitte die Original-Scheine vor, oder eine vom Prüfungsamt beglaubigte Leistungsübersicht! Wir benötigen davon auch Kopien für unsere Ablage.
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