Übung im Öffentlichen Recht für Vorgerückte
| Termin: | Dienstag, 14-16 Uhr |
| Ort: | HS 3219 |
| Beginn: | 24.4.2012 |
| Klausuren: | 22.05.12 Di. 14-17 Uhr Raum: Audimax 03.07.12 Di. 14-17 Uhr Raum: Audimax |
Zudem wird auf die
Blockveranstaltung „Besonderes Verwaltungsrecht“ bei Sabine Stampf (Lehrassistentin) verwiesen.
Teilnahmevoraussetzung:
Die Übung richtet sich an fortgeschrittene Studierende und setzt neben dem Bestehen der Anfängerübung im Öffentlichen Recht Kenntnisse im Allgemeinen Verwaltungsrecht, Verwaltungsprozessrecht, Polizei-, Bau- und Kommunalrecht voraus.
Klausuren:
Die Anmeldung für die Klausuren erfolgt entweder durch fristgerechte Abgabe der Hausarbeit oder durch Eintragung in eine Liste während der ersten Übungssitzungen.
Beachten Sie bitte, dass Klausuren nur korrigiert werden, wenn jeweils eine Kopie des Scheines aus der Anfängerübung im Öffentlichen Recht angeheftet ist.
Weitere Hinweise:
- Die Klausuren werden im Audimax geschrieben und dauern drei Zeitstunden. Zugelassen sind die folgenden Gesetzessammlungen in einer aktuellen Ausgabe:
- zum Bundesrecht: Nomos Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungsrecht Bundesrepublik Deutschland (C.F. Müller), Basistexte Öffentliches Recht (Beck Texte im dtv) oder Sartorius I (C.H. Beck)
- zum Landesrecht: Landesrecht BW (Nomos), Staats- und Verwaltungsrecht BW (C.F. Müller) oder Dürig (C.H. Beck)
- Um die Korrektur zu anonymisieren, sind die Klausuren in einem vom Lehrstuhl zur Verfügung gestellten Umschlag, auf den Name und Matrikelnummer geschrieben werden müssen, abzugegeben. Bitte stellen Sie aber zusätzlich sicher, dass Ihre Matrikelnummer (nicht Ihr Name) auf jedem von Ihnen abgegebenen Blatt steht.
- Das Audimax hat keine Uhr. Bitte bringen Sie Ihre eigene Uhr mit. Handys sind nicht als Uhr zugelassen.
- Handys müssen während der Klausur ausgeschaltet in der Tasche bleiben. Sollte ein Handy während der Klausur klingeln oder vibrieren, wird dies als Täuschungsversuch gewertet und führt zum Nichtbestehen der Klausur.
- Bitte finden Sie sich rechtzeitig vor der Klausur vor dem Audimax ein. Es wird an der Tür eine Studentenausweis-Kontrolle stattfinden. Sollten Sie einen Studentenausweis ohne Bild haben, bringen Sie bitte einen Personalausweis mit. Kandidaten ohne gültigen Lichtbildausweis können nicht an der Klausur teilnehmen.
Damit die Einlasskontrolle zügig durchgeführt werden kann, betreten Klausurteilnehmer, deren Nachname mit einem Buchstaben von A bis L beginnt, das Audimax bitte durch den - von der Eingangshalle des KG 2 aus gesehen - linken Eingang. Alle anderen Teilnehmer benutzen bitte den rechten Eingang. - Während der Klausur werden stichprobenweise Gesetzestexte kontrolliert. Eintragungen in den Gesetzestext und in die Gesetzessammlungen sind grundsätzlich unzulässig. Zu den Ausnahmen finden Sie hier weitere Informationen.
- Remonstrationen sind binnen einer Woche nach Rückgabe der Klausur schriftlich möglich. Hierfür bedarf es jedoch der Eintragung in eine Anwesenheitsliste bei der Klausurbesprechung.
Hausarbeit:
Den Sachverhalt der Hausarbeit finden Sie hier.
Anlässlich von Nachfragen stellen wir bezüglich der Hausarbeit Folgendes klar:
Die Unterschriften auf den Seiten 3 und 5 des Sachverhalts sind als handschriftliche Unterschriften anzusehen.
Der Zeilenabstand von 1,5 bezieht sich auf den Text der Hausarbeit; in den Fußnoten darf der Zeilenabstand 1,0 betragen.
Der Sachverhalt stimmt weitgehend mit dem Sachverhalt des erstmals durchgeführten VGH BW MootCourt überein. Nähere Informationen zur Teilnahme an der Freiburger Vorausscheidung erhalten Sie hier.
Zur Erstellung einer öffentlich- rechtlichen Hausarbeit siehe Hermann Butzer/Volker Epping, "Arbeitstechnik im Öffentlichen Recht", 3. Auflage 2006 Boorberg- Verlag.
Bitte drucken Sie dieses Deckblatt zweimal aus, wobei ein Exemplar in die Hausarbeit einzubinden und das andere der Hausarbeit lose beizulegen ist.
Bitte heften Sie eine Kopie Ihres Scheines der Anfängerübung im Öffentlichen
Recht an die Hausarbeit. Hausarbeiten ohne Kopie des Scheines werden nicht korrigiert.
Zeitplan:
Datum | Vorgerücktenübung | VGH MootCourt |
Fr. 03.02.2012 | Ausgabe der Hausarbeit | |
Di. 07.02.2012 | VGH MootCourt 2012 Informationsveranstaltung (18-19 Uhr, HS 3043) | |
Di. 24.04.2012 | Abgabe der Hausarbeit (14.00-14.15 Uhr) | Bewerbungsschluss für die MootCourt-Teilnahme |
| Di. 24.04.2012 | Fallbesprechung Nr. 1 (14-16 Uhr) | |
| Di. 01.05.2012 | Feiertag | |
| Di. 08.05.2012 | Fallbesprechung Nr. 2 (14-16 Uhr) | |
| Di. 15.05.2012 | Fallbesprechung Nr. 3 (14-16 Uhr) | |
| Di. 22.05.2012 | 1. Klausur (14-17 Uhr) im Audimax! | |
| Di. 29.05.2012 | Pfingstpause | Email an VGH-Teilnehmer |
| Di. 05.06.2012 | Rückgabe und Besprechung der Hausarbeit (14-16 Uhr) | |
| Mi. 06.06.2012 | Arbeitstreffen mit Teambildung | |
| Di. 12.06.2012 | Fallbesprechung Nr. 4 (14-16 Uhr) | Arbeitstreffen für erste Rückfragen (18 Uhr, IMI, 308) |
| Di. 19.06.2012 | Fallbesprechung Nr. 5 (14-16 Uhr) | Einführung durch Praktiker: Auftreten vor Gericht (18-21 Uhr, IMI, 308) |
Do. 21.06.2012 | Arbeitstreffen: Einzelproben der Eingangsstatements (16-19 Uhr, IMI, 308) | |
Sa. 23.06.2012 |
Workshop Vortrags- und Stimmtraining | |
| Di. 26.06.2012 | Rückgabe/Besprechung 1. Klausur (14-16 Uhr) | |
Mi. 27.06.2012 | Finale FR (08-14 Uhr, IMI Foyer) | |
| Di. 03.07.2012 | 2. Klausur (14-17 Uhr) im Audimax! | Arbeitstreffen der TOP 6 |
| Di. 10.07.2012 | Fallbesprechung Nr.6 (14-16 Uhr) | Praktiker Coaching TOP 6 (18-20 Uhr, VG Freiburg) |
| Di. 17.07.2012 | Hinweise zum wissenschaftlichen Arbeiten bei Haus- und Studienarbeiten (14-16 Uhr) | |
| Fr. 20.07.2012 | VGH MootCourt Finale (VGH Mannheim) | |
| Di. 24.07.2012 | Rückgabe/Besprechung 2. Klausur (14-16 Uhr) |
