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Freiburger Rechtshistorische Gesellschaft e.V.
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Rechtsgeschichte in Freiburg - Lebendige Tradition

Gegenwärtig wird rechtsgeschichtliche Forschung und Lehre an der Albertina unter der Leitung der Lehrstuhlinhaber Wolfgang Kaiser und Und Bernd Kannowski betrieben. Der Gesichtskreis der rechtshistorischen Forschung in Freiburg umspannt einen Zeitraum von mehr als 2000 Jahren und zugleich die gesamte abendländische Rechtskultur von Beryt bis Bologna und von Skandinavien bis nach Afrika.

Rechtsgeschichtliche Forschung in Freiburg hat eine lange Tradition. Otto Lenels Rekonstruktionen des Edictum perpetuum und der klassischen Juristenschriften wurden zum unentbehrlichen Rüstzeug der Romanistik auf der ganzen Welt und sind es bis heute geblieben. Die Romanisten Fridolin Eisele und Joseph Partsch gehörten ebenso zu den Pionieren ihres Fachs wie die Germanisten Karl von Amira und Ulrich Stutz. Das 1915 erschienene Buch von Franz Beyerle über die Entwicklung des Gerichtsverfahrens im Frühmittelalter ist bis heute nicht überholt und verkörpert damit die lange Haltbarkeitsdauer rechtshistorischer Forschung. Aus der Feder Freiburger Professoren stammen zudem bedeutende Gesamtdarstellungen, die Generationen von Jurastudenten in die Rechtsgeschichte einführten: Claudius Freiherr von Schwerins „Grundzüge der deutschen Rechtsgeschichte“, die Hans Thieme fortgesetzt hat, Franz Wieackers „Privatrechtsgeschichte der Neuzeit“ und schließlich Karl Kroeschells dreibändige „Deutsche Rechtsgeschichte“, haben zahlreiche Leser gefunden – unter Studenten ebenso wie unter Wissenschaftlern, unter Rechtshistorikern aus dem In- und Ausland ebenso wie unter Historikern und Juristen.

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