Förderung der Rechtsgeschichte
Förderungsinhalt:
Die Freiburger Rechtshistorische Gesellschaft unterstützt Vorhaben auf dem Gebiet der rechtshistorischen Forschung und Lehre, die wegen der Besonderheiten rechtshistorischen Arbeitens höhere Kosten verursachen als vergleichbare Aktivitäten auf einem Gebiet des geltenden Rechts. Insbesondere ist an Archiv- und Bibliotheksreisen und an Druckkostenzuschüsse gedacht. Die Arbeiten sollen einen persönlichen oder sachlichen Bezug zu Freiburg aufweisen.
Anträge:
Anträge müssen von einem Mitglied der Gesellschaft gestellt oder unterstützt werden und sollen verdeutlichen, welche anderen Förderungsmöglichkeiten ausgelotet wurden und welchen Eigenanteil die Antragstellerin oder der Antragsteller zu übernehmen gedenkt. Über Anträge, die bis 31. März eingehen, wird im darauffolgenden Juni, über solche, die bis 31. Oktober eingehen, im folgenden Januar entschieden. Anträge sind zu richten an:
Rechtshistorische Gesellschaft,
zu Händen Lehrstuhl Prof. Dr. Bernd Kannowski,
Kollegiengebäude II,
Albert-Ludwigs-Universität,
79085 Freiburg.
