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Französische Rechtsschule

Das Projekt einer „Französischen Rechtsschule“ zielt auf eine studienbegleitende Ausbildung, die eine systematisch angelegte anspruchsvolle Einführung in das französische Recht zum Gegenstand hat. Als Regelstudienzeit ist eine Vorbereitungsphase von zwei Semestern, dann ein Programm von vier Semestern mit jeweils 4 SWS als Grundlagenausbildung sowie der Besuch von mindestens zwei verblockten Vertiefungsveranstaltungen vorgesehen. Alle Veranstaltungen finden auf Französisch statt und werden mit ernstzunehmenden Prüfungen abgeschlossen. Über die erfolgreiche Teilnahme an der Ausbildung wird ein Abschlusszeugnis ausgestellt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Instituts für Öffentliches Recht - Abt. 5 (Verfassungsrecht).

 

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Reglement - Juli 2010

Leseversion des Reglements. Dieses ersetzt eine Studien- und Prüfungsordnung; Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen im Zulassungsantrag bestätigen, dass sie sich an das Reglement halten. Weitere Informationen zum Programm erhalten Sie auf der Homepage des Institutes für Öffentliches Recht, Abteilung 5 (Prof. Masing).

Zulassungsantrag

Bitte füllen Sie den Zulassungsantrag aus und geben Sie ihn - zusammen mit dem Nachweis, dass die Abschlussprüfung der Lehrveranstaltung "Französische Rechtsterminologie II" (immer während des Sommersemesters) mit mindestens 7 Punkten bestanden ist - bis zum Beginn des Wintersemesters bei der Studienfachberatung ab.

Antrag auf Ausstellung eines Teilnahmezertifikats