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Zwei Wege

 

Vor dem Staatsexamen

Die Studierende der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg können bereits ab dem dritten Fachsemester für den Studiengang Deutsch-Französisches Recht bewerben. Die Bewerbung erfolgt im Februar des Jahres, in dem die Studierenden das Masterprogramm in Straßburg antreten wollen. Den üblichen Bewerbungsunterlagen müssen die Studierenden lediglich einen Antrag auf Zulassung beifügen. Ab September des jeweiligen Jahres nehmen sie dann regulär am Masterprogramm teil. Dieses führt sie zunächst zwei Semester an die Universität Straßburg und dann zu den regulären Schwerpunktbereichen an der Albert-Ludwigs-Universität. Während der beiden Semester in Straßburg können die Studierenden sich an der Albert-Ludwigs-Universität beurlauben lassen und verlieren somit keine Semester für ihren Freiversuch im Staatsexamen. Mit erfolgreichem Abschluss des Programms (inkl. Masterarbeit, rechtsvergleichende Seminare) wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Mastergrad verliehen.

Nach dem Staatsexamen

Das Masterprogramm kann auch nach dem Abschluss der Ersten juristischen Prüfung oder nach Abschluss eines rechtswissenschaftlichen oder vergleichbaren Bachelorstudiengangs absolviert werden. Die Bewerbung erfolgt im Mai des Jahres, in dem die Bewerberinnen und Bewerber das Masterprogramm in Straßburg antreten wollen. Ab September des jeweiligen Jahres absolvieren sie eines der Masterprogramme in Straßburg und schließen dann das Studium eines der Schwerpunktbereich an der Universität Freiburg an. Unter Vorlage geeigneter Nachweise besteht bei Vergleichbarkeit der Studienleistungen die Möglichkeit, sich den in Deutschland absolvierten Schwerpunktbereich für das zweite Jahr in Deutschland anrechnen zu lassen. Mit erfolgreichem Abschluss des Programms (inkl. Masterarbeit, rechtsvergleichende Seminare) wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Mastergrad verliehen.