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FAQs

A. Bewerbung

Ist das Bewerbungsschreiben auf Deutsch oder Französisch zu verfassen?

Das Bewerbungsschreiben kann nach Wahl auf Deutsch oder Französisch verfasst werden.

 

I. Sprachnachweis

Was gilt als Sprachnachweis? Kann der Abschluss der Französischen Rechtsschule oder ein Auslandssemester im französischsprachigen Ausland als Sprachnachweis vorgelegt werden?

Als Sprachnachweis kann das Abiturzeugnis oder ein staatlich anerkannter Sprachtest beigebracht werden, der nicht älter als zwei Jahre alt ist. Der Abschluss der Französischen Rechtsschule oder ein absolviertes Auslandssemester im französischsprachigen Ausland gelten nicht als Sprachnachweis.

Woher bekommt man einen passenden Sprachnachweis?

Wir empfehlen, den DAAD-Sprachnachweis beim Sprachlehrinstitut zu machen: https://www.sli.uni-freiburg.de/romsprachen/franzoesisch/tests. Dieser kostet ca. 30 € und lässt sich auch kurzfristig organisieren.

 

II. Kenntnisse im französischen Recht

Ist der Abschluss der Französischen Rechtsschule notwendig, um sich für den Doppelmaster zu bewerben?

Nein, der Abschluss der Französische Rechtsschule ist keine formale Bewerbungsvoraussetzung. Wer schon Kurse der Französischen Rechtsterminologie und der Rechtsschule besucht hat, wird jedoch bevorzugt zu dem Programm zugelassen. Denn dieses beginnt im vierten Jahr der juristischen Ausbildung in Frankreich, sodass bereits fundierte Kenntnisse des französischen Rechts, der Rechtssprache und der Methodik erforderlich sind.

Müssen die für die Bewerbung mit Staatsexamen/Bachelor erforderlichen Lehrveranstaltungen zum französischen Recht im Umfang von mindestens 30 ECTS-Punkten an der Universität Freiburg absolviert worden sein?

Nein, die Lehrveranstaltungen zum französischen Recht müssen nicht in Freiburg absolviert worden sein. Sie können die ECTS-Punkte auch an jeder anderen deutschen Universität oder auch an einer Hochschule in Frankreich erwerben. Es muss sich jedoch um Rechtskurse handeln. Sprachkurse können nur dann angerechnet werden, wenn es sich um fachsprachliche Kurse zum Recht handelt.

 

III. Curricula/Bewerbung

Kann ich mich auch von einer anderen Hochschule aus für das Doppelmasterprogramm an der Universität Freiburg bewerben?

Ja, Sie können sich auch von jeder anderen deutschen Universität aus für das Doppelmasterprogramm bewerben, sei es im Laufe des Studiums des Staatsexamensstudiengangs, nach Abschluss eines Bachelors oder nach Abschluss des ersten Staatsexamens.

Ist es möglich, nach Abschluss des Schwerpunkts an der Universität Freiburg und vor der Examensvorbereitung am Doppelmaster teilzunehmen?

Ja, das Schwerpunktstudium der Universität Freiburg kann für das Masterprogramm angerechnet werden, sodass Sie nur noch das Jahr in Straßburg absolvieren, die Masterarbeit schreiben und an dem deutsch-französischen Seminar teilnehmen müssen.

Ich habe das Studium im Schwerpunktbereich bereits an einer anderen Universität als der Universität Freiburg abgeschlossen. Welche Voraussetzungen muss der Schwerpunkt erfüllen, um im Rahmen des Doppelmasters anerkannt zu werden?

Voraussetzung der Anrechnung ist die Äquivalenz der Inhalte des von Ihnen absolvierten Schwerpunktstudiums mit den Schwerpunktbereichen, die an der Universität Freiburg angeboten werden. D.h. Sie müssen nachweisen, dass die Inhalte des von Ihnen absolvierten Schwerpunktbereichs mit den Inhalten der Schwerpunktbereiche der Universität Freiburg übereinstimmen. Wir empfehlen Ihnen, sich vor der Bewerbung für das Programm rechtzeitig mit dem Prüfungsamt der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Freiburg in Verbindung zu setzen und die Anrechnungsmöglichkeit in Ihrem konkreten Fall zu klären.

Ich habe eine licence an einer französischen Universität absolviert. Kann ich mich für den Doppelmaster bewerben?

Ja, wir bitten Sie jedoch darum, sich in diesem Falle bei der Universität Straßburg für das Programm zu bewerben. Die Bewerbung an der Universität Freiburg ist Studierenden deutscher Universitäten vorbehalten.

Ich habe eine licence in einem französischsprachigen Land, jedoch nicht in Frankreich absolviert. Kann ich mich für den Doppelmaster bewerben?

Auch in diesem Fall bitten wir Sie, sich bei der Universität Straßburg für das Programm zu bewerben (siehe Frage zuvor). In das Programm können Sie dort jedoch nur aufgenommen werden, wenn Sie substanzielle Kenntnisse im französischen und deutschen Recht nachweisen können. Kenntnisse dritter Rechtsordnungen genügen nicht, auch wenn diese in französischer Sprache erworben wurden.

Ist eine Bewerbung für den Doppelmaster auch nach abgeschlossenem 2. Staatsexamen möglich?

Ja.

Ist es möglich, den Doppelmaster abzuschließen, wenn ich nach dem Jahr in Frankreich den Schwerpunktbereich an einer anderen Universität als der Universität Freiburg absolvieren möchte?

Nein, es handelt sich um ein zweijähriges Masterprogramm der Universitäten Freiburg und Straßburg. Daher müssen Sie nach dem Jahr in Frankreich den Schwerpunktbereich an der Universität Freiburg absolvieren.

Ich habe einen Bachelor im Recht oder in einem anderen Fach absolviert. Kann ich mich für den Doppelmaster bewerben?

Mit einem Bachelor im Recht können Sie sich für das Programm bewerben. Mit einem Bachelor in einem anderen Fach können Sie sich für den Doppelmaster bewerben, wenn Sie substanzielle Kenntnisse im deutschen Recht nachweisen können. Zur Klärung von Einzelfragen bitten wir Sie, sich an das Prüfungsamt der Rechtswissenschaftlichen Fakultät zu wenden.

Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab? Wann bekomme ich eine Rückmeldung?

Sie müssen Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum 28. Februar des Jahres bei Bewerbungen während des Staatsexamensstudiengangs (beachte ggf. spätere Nachrückerplätze) bzw. bis zum 31. Mai des Jahres bei Bewerbungen nach abgeschlossenem Staatsexamen einreichen. Sie erhalten spätestens in den drei Tagen nach dem Ende der Bewerbungsfrist eine Bestätigung, dass Ihre Bewerbungsunterlagen eingegangen sind. Ergibt die Sichtung Ihrer Bewerbungsunterlagen, dass Sie die Bewerbungsvoraussetzungen erfüllen, werden Sie zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, das vor einer deutsch-französischen Kommission in deutscher und französischer Sprache geführt wird. Dieses findet üblicherweise Mitte März (bei Bewerbungen im Februar) bzw. Mitte Juni (bei Bewerbungen im Mai) statt. Nach dem Vorstellungsgespräch erhalten Sie innerhalb einer Woche eine Zu- oder Absage für das Programm.

 

IV. Verhältnis zu Erasmus

Kann ich mich parallel zur Bewerbung für das Masterprogramm auch für einen Platz im Erasmus-Programm bewerben?

Ja, Sie können sich gleichzeitig für einen Platz im Erasmus-Programm und im Studiengang Deutsch-Französisches Recht bewerben. Ihnen entstehen dadurch keine Nachteile bei der Bewerbung um den Masterplatz. Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie aber, Ihre Doppelbewerbung bei Ihrer Bewerbung um einen Erasmus-Platz anzugeben.

Kann ich mich auch nach einem abgeschlossenen Erasmus-Aufenthalt noch für das Masterprogramm bewerben?

Ja, das Erasmus-Programm und der Studiengang Deutsch-Französisches Recht laufen unabhängig voneinander. Sie können an beiden Programmen in beliebiger Reihenfolge teilnehmen und auch für beide (insgesamt zwei Jahre) eine Erasmus-Förderung erhalten.

 

B. Das Jahr in Straßburg

Wann beginnen die Kurse in Straßburg?

Die Kurse beginnen in Straßburg in der ersten Septemberwoche. In der Woche vor dem Kursbeginn haben Sie eine Einführungs- und Kennlernwoche (pré-rentrée), zu der Sie bereits in Straßburg anwesend sein sollten. Den Zeitplan für die Kennlernwoche erhalten Sie im Laufe des Monats August.

Ist es möglich, in Straßburg ein Zimmer in einem Studierendenwohnheim zu bekommen?

Ja, Erasmusstudierende können sich auf die Studierendenwohnheime bewerben. Darum sollten Sie sich allerdings frühzeitig kümmern. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Universität Straßburg oder der CROUS (Studierendenwerk).

Ist es möglich, für das Straßburger Jahr von Freiburg aus zu pendeln?

Es ist möglich für das Straßburger Jahr von Freiburg aus zu pendeln. Allerdings haben Sie dann keinen Anspruch auf die Mobilitätsbeihilfen der Deutsch-Französischen Hochschule. Wir empfehlen Ihnen überdies sehr, für das Straßburger Jahr dorthin zu ziehen. Das Studium in Straßburg ist ein Vollzeitstudium. In den travaux dirigés besteht Anwesenheitspflicht. Und in den Prüfungen wird regelmäßig genau das abgefragt, was in den Vorlesungen vorgetragen wurde.

Wie erfolgt die Krankenversicherung im Ausland?

Zur Zulassung an der Partneruniversität ist ein ausreichender Krankenversicherungsschutz erforderlich. Für diesen müssen alle Studierenden selbst sorgen. Wenn Sie gesetzlich versichert sind, erstreckt sich der Versicherungsschutz Ihrer Krankenkasse in der Regel während des Studienaufenthaltes auch auf das europäische Ausland. Als Nachweis genügt meist die Angabe der Nummer der European Health Insurance Card (EHIC). Die EHIC muss nicht extra beantragt werden, sie ist auf der Rückseite der deutschen Chipkarte angegeben. Im Falle einer privaten Krankenversicherung gilt es abzuklären, wie lange der Versicherungsschutz bei einem Auslandsaufenthalt gültig ist, da die meisten Versicherungen eine Dreimonatsfrist vorschreiben. Privat versicherte Studierende müssen sich außerdem von ihrer Versicherung den im europäischen Ausland bestehenden Versicherungsschutz bestätigen lassen, am besten in der Landessprache der Partneruniversität.

Wie ist das Studium in Straßburg aufgebaut?

In den zwei Semestern belegen Sie jeweils zwei Hauptfächer, fünf Nebenfächer und eine Vorlesung zur englischen Rechtsterminologie. In den Hauptfächern gibt es AGs, galops d’essai (Vorprüfungen) und schriftliche Hauptprüfungen. In den Nebenfächern werden auch (typischerweise) schriftliche Klausuren geschrieben. Um die französische Methodik (commentaire d’arrêt/de texte, dissertation, cas pratique) zu erlernen, gibt es für Freiburger Studierende einen Methodikkurs in Freiburg vor Beginn des Programms und ein Tutorat während der Zeit in Straßburg.

Was passiert, wenn ich ein oder beide Semester in Straßburg nicht bestehe?

Sie haben zunächst im Rahmen der Nachholprüfungen (rattrapages) im Juni jeden Jahres die Möglichkeit, nicht bestandene Prüfungen nochmals zu absolvieren. Sollten Sie auch die rattrapages nicht bestehen, müssen sie das bzw. die Kurse (nicht jedoch notwendig das ganze Semester), die Sie nicht bestanden haben, in den folgenden beiden Semestern an der Universität Straßburg nachholen. Das Bestehen des Jahres ist Voraussetzung für die Zulassung zur Masterarbeit und für die Teilnahme am deutsch-französischen Seminar. In jedem Falle sollten Sie sich zur Klärung des weiteren Vorgehens an die Programmbeauftragten wenden und das persönliche Gespräch zu suchen.

 

C. Zur Masterarbeit

Wann wird in dem Programm die Masterarbeit geschrieben?

Sie schreiben die Masterarbeit üblicherweise in dem langen Semesterferien zwischen dem Ende des ersten Studienjahres in Straßburg und dem Beginn des zweiten Studienjahres in Freiburg. Typischerweise beginnen Sie die Arbeit Anfang Mai und beenden sie Anfang September.

Ich muss in Straßburg in die rattrapages. Kann ich meine Masterarbeit auch später beginnen?

Ja. Sie können die Masterarbeit in diesem Fall auch Mitte Juni (bei rattrapages nur bezüglich des ersten Semesters) oder Anfang Juli (bei rattrapages bezüglich des zweiten Semesters) beginnen. Bitte sprechen Sie dies vorab individuell mit dem betreuenden Lehrstuhl ab.

Ich habe ein oder beide Semester in Straßburg nicht bestanden. Was bedeutet das für den Beginn der Masterarbeit?

Sie können nur dann zur Masterarbeit zugelassen werden, wenn Sie Ihr Studium in Straßburg vollständig bestanden haben. Sollten Sie nur das erste Semester nachholen müssen, können Sie Ihre Masterarbeit Anfang Januar des Folgejahres beginnen. Sollten Sie beide Semester nachholen müssen, beginnen Sie Ihre Masterarbeit mit dem nachfolgenden Jahrgang Anfang Mai.

Wann beginnt die Masterarbeitszeit zu laufen, wenn ich eine Masterarbeit mit Praktikum schreibe? Wird die Praktikumszeit in die Masterarbeitszeit eingerechnet?

Die Masterarbeitszeit beginnt unabhängig von Ihrem Praktikum, meist Anfang Mai (siehe zwei Fragen zuvor). Üblicherweise beginnen Sie auch Ihr Praktikum Anfang Mai und absolvieren dieses damit in der Masterarbeitszeit. Die von Ihnen zu verfassende Arbeit ist dann wesentlich kürzer als bei einer wissenschaftlichen Arbeit, sodass Sie Praktikum und wissenschaftliche Arbeit gut gemeinsam in den vier Monaten Bearbeitungszeit absolvieren können. Wenn Sie zu diesem Zeitpunkt Ihr Praktikum bereits begonnen haben, wird diese Zeit nicht in Ihre Bearbeitungszeit eingerechnet.

Kann ich auch ein Praktikum absolvieren und trotzdem eine wissenschaftliche Masterarbeit schreiben?

Ja, das ist möglich. Allerdings sollten Sie darauf achten, die Masterarbeit möglichst bis zum Studienbeginn in Freiburg Mitte Oktober abzuschließen, um sich dann ganz auf die Kurse in Freiburg konzentrieren zu können.

Was für wissenschaftliche Themen kommen für die Masterarbeit in Frage?

Sie können das Thema ganz nach Ihren Interessen wählen. Voraussetzung für die Zulassung ist nur, dass das Thema einen deutsch-französischen oder einen europäischen Bezug hat. Völkerrechtliche Arbeiten werden akzeptiert, sofern Sie einen deutsch-französischen oder europäischen Bezug haben.

Muss eine Verbindung zwischen dem Thema der Masterarbeit und dem Praktikum bestehen?

Nein, eine Verbindung ist zwar erwünscht, aber nicht notwendig.

Wie genau muss zum Zeitpunkt der Zulassung zur Masterarbeit das Thema formuliert sein?

Die Themenformulierung sollte sich auf einen erkennbar eingegrenzten Sachbereich beziehen. Weitere Eingrenzungen der Themenstellung können Sie während der Bearbeitungszeit frei mit Ihrem/Ihrer Betreuer:in absprechen. Themenänderungen müssen Sie beim Prüfungsausschuss des Doppelmasters anzeigen und genehmigen lassen.

Was für Betreuer benötige ich für meine Masterarbeit?

Wenn Sie eine Praktikumsmasterarbeit schreiben, brauchen Sie eine/einen Praktikumsbetreuer:in und eine/einen akademischen Betreuer:in, d. h. eine/einen Professor:in oder maître de conférences der Universitäten Freiburg oder Straßburg. Wenn Sie eine Forschungsarbeit schreiben möchten, benötigen Sie zwei betreuende Professor:innen oder maître de conférences – eine/einen von der Universität Straßburg und eine/einen von der Universität Freiburg. Sie können wählen, welche/welcher Ihre/Ihr Erstbetreuer:in und welche Ihr/Ihre Zweitbetreuer:in ist. Bei der Wahl sollten Sie berücksichtigen, in welcher Sprache Sie die Arbeit schreiben wollen und welche Sprachkenntnisse Ihre/Ihr Erstbetreuer:in hat. Denn diese/dieser wird Sie schwerpunktmäßig betreuen.

Wie finde ich in Frankreich/Deutschland Praktikumsstellen?

Wir empfehlen Ihnen, sich an den Alumni-Verein des Doppelmasters zu wenden, der Ihnen Empfehlungen zu bewährten Praktikumsstellen geben kann. Bei Bedarf unterstützen Sie auch die Programmbeauftragten gerne bei der Bewerbung.

Brauche ich für das Praktikum eine convention de stage?

Ja, Sie brauchen für das Praktikum stets eine convention de stage. Das gilt auch für Praktika, die Sie in Deutschland absolvieren. Hintergrund sind versicherungsrechtliche Anforderungen der Universität Straßburg. Die convention de stage muss die französische Programmbeauftragte oder der/die akademische Betreuer/in unterschreiben. Bei Rückfragen können Sie sich jederzeit an diese wenden.

 

D. Das Jahr in Freiburg

Wie ist die Wohnungssituation in Freiburg?

In den Studierendenwohnheimen des SWFR bekommen internationale Studierende mit hoher Wahrscheinlichkeit Plätze.

Wie ist das Studium in Freiburg aufgebaut?

In den zwei Semestern müssen Sie typischerweise ein Pflichtfach und drei Wahlfächer belegen. Im Pflichtfach und in zweien der Wahlfächer schreiben Sie jeweils eine schriftliche Prüfung nach deutscher Methodik (Falllösung). In den Semesterferien schreiben Sie eine Seminararbeit (ca. 30 Seiten), zu der es im anschließenden Semester ein Seminar gibt. Für die Straßburger Studierende zudem im ersten Freiburger Semester ein begleitendes methodisches Tutorat. Zu beachten ist auch, dass das Semester in Freiburg später beginnt (Mitte Oktober) und es zwischen Mitte Februar und Mitte April zwei Monate Semesterferien gibt. Die Kurse enden in der Regel Ende Juli.

Ich möchte zwischen der Masterarbeit und dem Studienbeginn in Freiburg gerne noch ein Semester warten, bevor ich mit dem Schwerpunktbereich beginne, z.B. für ein weiteres Auslandssemester oder ein längeres Praktikum. Ist das möglich?

Ja, Sie können das Studium in Freiburg auch ein oder zwei Semester später beginnen. Bitte melden Sie dies rechtzeitig bei den Programmbeauftragten an und kümmern Sie sich selbstständig um Fragen der Beurlaubung und die Einhaltung der Fristen für den Verbesserungsversuch.

Wann liegen seitens der Universität Freiburg die finalen Prüfungsergebnisse vor?

Die letzten Prüfungen absolvieren Sie in Freiburg Ende Juli oder Anfang August. Danach stehen in Freiburg erst einmal die Semesterferien an. Mit den Ergebnissen sollten Sie nicht vor Beginn des nächsten Semesters (Mitte Oktober) rechnen. Wir bemühen uns, dass alle Ihre Ergebnisse bis Mitte Dezember vorliegen. Vereinzelt kann es aber auch hier zu Verspätungen kommen.

 

E. Zum Abschluss

Erhält man durch den Doppelmaster einen Master 1 oder 2 aus Straßburg?

Sie erhalten einen Master 2. Sie nehmen zwar nur am ersten Masterjahr teil, als zweites Jahr wird jedoch der deutsche Schwerpunkt, inklusive Masterarbeit und Deutsch-Französischem Seminar angerechnet.

Kann man mit dem Doppelmaster das Referendariat in Frankreich aufnehmen?

Ein Referendariat (oder 2. Staatsexamen) wie es in Deutschland verlangt wird, gibt es in Frankreich so nicht. Allerdings besteht die Möglichkeit, mit dem Abschluss des Doppelmasters an der Zulassungsprüfung zur école d’avocats teilzunehmen (examen d’accès au CRFPA). Die Ecole nationale de la magistrature ist französischen Staatsbürger:innen vorbehalten.

Besteht die Möglichkeit, sich aus dem Studienjahr in Straßburg einen großen Schein anrechnen zu lassen?

Die Möglichkeit besteht. Ob bzw. welchen großen Schein Sie sich anrechnen lassen können, hängt jedoch davon ab, welche Kurse Sie in Straßburg absolvieren. Genauere Informationen finden Sie auf der Website der Studienfachberatung https://www.jura.uni-freiburg.de/de/einrichtungen/studienfachberatung/auslandsstudium/anerkennung

Kann man sich Vorlesungen aus Straßburg für die Französische Rechtsschule anrechnen lassen?

Ja, grundsätzlich ist eine Anrechnung von max. 20 ECTS-Punkten aus Straßburg auch für die Rechtsschule möglich. Allerdings handelt es sich hierbei immer um eine Einzelfallentscheidung, die von den belegten Kursen abhängt und individuell mit der Studienfachberatung in Freiburg abgesprochen werden muss.