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Der GAA

Der Gemeinsame Arbeitsausschuss der Doktorandinnen- und Doktorandenkonvente (GAA) setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der zehn dezentralen Doktorandinnen- und Doktorandenkonvente der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg zusammen. Jeder Konvent entsendet eine Vertreter/in in den GAA, dessen Aufgabe die Beratung von Angelegenheiten ist, die die Promovierenden unabhängig von ihrer Fakultätszugehörigkeit betreffen.  

§ 23 Abs. 1 S. 2 RahmenPromO der Albert-Ludwigs-Universität eröffnet den DoktorandInnenkonventen der Fakultäten die Möglichkeit, einen gemeinsamen Arbeitsausschusses zur Beratung von fakultätsübergreifenden Angelegenheiten zu gründen. Von dieser Möglichkeit wurde mit der Gründung des GAA am 17.03.2016 Gebrauch gemacht. In der vergangenen Zeit hat sich der GAA zu einem zentralen Gremium an der Universität entwickelt, welches sich aktiv für die Interessen der Promovierenden sowie deren Vernetzung einsetzt.

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