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LL.M. UConn

Die Rechtswissenschaftliche Fakultät ermöglicht fünf Studierenden pro Jahr ein LL.M.-Studium an der University of Connecticut Law School.

Die Besonderheit an diesem speziellen Programm ist, dass das LL.M.-Studium bereits während des juristischen Studiums als Auslandsjahr absolviert werden kann, der Titel dann mit erfolgreichem Bestehen der Ersten Juristischen Prüfung verliehen wird.

Darüber hinaus ist mit der Nominierung für dieses Auslandsjahr ein Studiengebührenerlass in Form eines Leistungsstipendiums in Höhe von maximal 50% verbunden.

 

Hier finden Sie nähere Informationen zu den LL.M.-Spezialisierungsgebieten:

 

Anschauliche Informationen zur Universität, zu Infrastruktur und Gebühren finden Sie in der Informationsbroschüre der UConn und im aktuellen Fact Sheet.

 

I. Bewerbungsvoraussetzungen

  • Gute akademische Leistungen
  • Interesse an den USA und einem dortigen Studium
  • Gute Englischkenntnisse

 

II. Bewerbungsunterlagen

  • Sprachnachweis durch zumindest einen OOP-Test (nähere Informationen finden Sie hier.)
  • Lebenslauf auf Englisch
  • Motivationsschreiben auf Deutsch
  • Transcript of Records

 

Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Nominierung ein TOEFL- mit mind. 85 oder IELTS-Test mit mind. 6.5 und ein englischsprachiges Empfehlungsschreiben eines Dozierenden schnellstmöglich nachgereicht werden muss.

 

III. Bewerbungsmodalitäten