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Bewerbung - Erasmus

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--- Bewerbungsfrist für das ERASMUS+-Jahr 2024/25: 29.02.2024---

 

Voraussetzungen für die Bewerbung

  1. Immatrikulation an der Universität Freiburg
  2. Studium im Fach Rechtswissenschaft (Studierende im Nebenfach und Studierende anderer Fakultäten werden zweitrangig berücksichtigt)
  3. Bestandene Zwischenprüfung (oder mindestens zwei bestandene kleine Scheine, dann muss die Zwischenprüfung nachgereicht werden. Wichtig: Ohne Zwischenprüfung kein Auslandsaufenthalt!)
  4. Ausreichend Sprachkenntnisse
  5. Fristgerechte Abgabe der Bewerbungsunterlagen

 

Achtung: Bewerber, die sich entscheiden für ein ganzes Studienjahr ins Ausland zu gehen, haben Vorrang. In Bristol und Universitäten mit Trimestern sind generell nur ganzjährige Bewerbungen möglich.

 

Sprachkenntnisse

Die von den Partneruniversitäten vorausgesetzten Sprachniveaus finden Sie hier.

Sprachkurse bietet das Studium Generale und für manche Sprachen (z.B. Norwegisch) die Philologische Fakultät (Lehrveranstaltungen und Kurse für Hörer aller Fakultäten) an. Weiterhin können Studenten an den zahlreichen anmelde- und gebührenpflichtigen Sprachkursen des Sprachlehrinstituts (SLI) teilnehmen.

 

Umfang der Bewerbung:

1. Bewerbungsformular

2. Tabellarischer Lebenslauf

3. Nichtbeglaubigte Studienbescheinigung

4. Leistungsübersicht

5. Sprachzeugnis(se) (nicht älter als 2 Jahre – siehe auch Sprachkenntnisse)

 

Die Bewerbungsunterlagen sind vorzugsweise per Mail einzureichen:

bewerbung.international@jura.uni-freiburg.de

 

Einreichen der Bewerbungsunterlagen

  • Die Bewerbung für ein Erasmusstipendium findet ca. 6 Monate vor Beginn des Auslandsstudiums, also regelmäßig Ende Februar des jeweiligen Jahres, in dem Sie ins Ausland gehen möchten, statt.
  • Die Abgabe der Bewerbungsunterlagen erfolgt vorzugsweise per E-Mail an:

bewerbung.international@jura.uni-freiburg.de.

  • Achten Sie beim Ausfüllen des Bewerbungsformulars auf eine vollständige Angabe der geforderten Daten (insbesondere E-Mail-Adresse)
  • Bitte verzichten Sie bei Ihrer Bewerbung auf ein gesondertes Anschreiben oder Motivationsschreiben.
  • Die ausgewählten Kandidaten werden per E-Mail informiert - geben Sie daher unbedingt Ihre E-Mail-Adresse auf dem Bewerbungsformular an.

 

Die Vergabe der Plätze erfolgt nach drei Kriterien:

a) Dauer des Aufenthaltes

Da der ERASMUS Aufenthalt grundsätzlich auf ein Jahr ausgerichtet ist, erhalten Bewerbungen für einen ganzjährigen Aufenthalt den Vorzug gegenüber den einsemestrigen Bewerbungen. Begrünet liegt das unter anderem an Folgendem:

-       Kurse an den Partneruniversitäten dauern oft  über ein Jahr an

-       Durch stark abweichende Semesterzeiten bleiben Plätze im Sommersemester meist frei.

Oft benötigt das Einleben mehr Zeit als gedacht und so lässt sich das Unileben im zweiten Semester noch besser genießen.

 

b) Nachweis des erforderlichen Sprachniveaus (siehe auch das ergänzende Infoblatt auf Ilias)

  • Der Sprachnachweis darf nicht älter als 2 Jahre sein (nicht älter als Februar 2022)
  • Die Möglichkeit des Nachweises besteht über die folgende Einrichtungen: SLI, DELE, DELF, TELC, CELI, CILS, Certificato IT, TOEFL, Cambridge certificate, ILES, Cervantes, IELTS, TOEIC, DAAD-Sprachtest.
  • Das Abiturzeugnis allein ist als Sprachnachweis nicht ausreichend. Beim SLI können Sie Ihr Abi-Zeugnis, soweit es nicht älter als zwei Jahre ist,  für 10 Euro in einen DAAD Sprachnachweis umwandeln lassen. Bitte legen Sie dann beide Dokumente Ihrer Bewerbung bei. Das Datum des Abiturzeugnisses ist das relevante. 

 

In Bezug auf den Sprachnachweis teilen sich die Partneruniversitäten in fünf Gruppen auf:

Gruppe A: Frankreich / (franz.-sprachige) Schweiz

Gruppe B: Italien, Portugal, Spanien

Gruppe C: Finnland,Griechenland, Großbritannien, Irland, Kroatien, Litauen, Norwegen, Polen, Schweden, Türkei, Ungarn

Gruppe D: Österreich

Alle Details hierzu finden Sie in unserer Infobroschüre.

 

c) Leistungen während des bisherigen Jurastudiums

Maßgeblich sind die Noten zweier bestandener Anfänger- oder Fortgeschrittenenübungen im Zivil-, Straf- oder Öffentlichen Recht. Pro Übung zählen die Note der Hausarbeit und die Note der besten Klausur. Hat ein Bewerber/eine Bewerberin schon drei kleine Scheine oder auch schon große Scheine bestanden, kann er/sie die besten zwei Scheine auswählen, nicht aber einen kleinen und großen Schein desselben Fachgebiets. Maßgeblich ist der Durchschnitt der vier Einzelnoten der zwei ausgewählten Scheine.

Auch die Note des Grundlagenscheins kann auf dem

Die Daten sind in das auf unserer Homepage online verfügbare Bewerbungsformular einzutragen und mit Ihren Bewerbungsunterlagen einzureichen.

 

Restplätze

Kurzentschlossene haben die Möglichkeit sich auf Plätze zu bewerben, die beim regulären Bewerbungsverfahren offen geblieben sind. Einzureichen sind auch hier die vollständigen Bewerbungsunterlagen (siehe Umfang der Bewerbung).

 

Fachfremde Bewerbung

Haben Sie im Bewerbungsverfahren den von Ihnen gewünschten Studienplatz nicht erhalten, oder möchten Sie an eine Universität, die mit der Rechtswissenschaftlichen Fakultät keine Erasmusvereinbarung abgeschlossen hat, so besteht die Möglichkeit der fachfremden Bewerbung. Zu beachten ist, dass eine fachfremde Bewerbung nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auslandsbüros möglich ist!

Sie können sich für nicht vergebene Erasmusplätze anderer Fakultäten der Universität Freiburg bewerben. Die Bewerbung muss dann an der betreffenden Fakultät erfolgen. Die fachliche Betreuung erfolgt durch das Auslandsbüro der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Eine Liste aller Partneruniversitäten der Universität Freiburg finden Sie auf den Informationsseiten des ERASMUS-Büros. Informationen über freie Plätze der Universität Freiburg erhalten Sie direkt bei den Fakultäten oder bei der Erasmus+-Koordinatorin Partnerländer: Greta Matthis.

Bitte vergewissern Sie sich vor Beginn des Auslandsaufenthaltes bei der jeweiligen Fakultät und der Partneruniversität, dass Sie trotz fachfremden Austauschs an der Partneruniversität rechtswissenschaftliche Vorlesungen besuchen dürfen und dass die im Ausland erbrachten Leistungen auf Ihr Jurastudium in Freiburg angerechnet werden können.

Ein Infoblatt hierzu finden Sie auf unserer Ilias-Seite: https://ilias.uni-freiburg.de/goto.php?target=file_3369759_download&client_id=unifreiburg