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Vorlesung: Recht und Religion

  Dozent:
Prof. Dr. Matthias Jestaedt
  Termin: Mo., 14:00 - 16:00 Uhr c.t.*
  Ort: KG I, HS 1098
  Beginn: M0., 16.10.017

 

Zielgruppe: Die Vorlesung richtet sich als Grundlagenveranstaltung an alle Studenten der Rechtswissenschaft, ist insbesondere auch für das 1. Fachsemester geeignet. Hörer anderer Fakultäten sind ebenfalls willkommen.

Inhalt: Das Verhältnis von Recht und Religion hat die politische und verfassungsrechtliche Entwicklung der europäischen Staaten durch die Jahrhunderte hinweg begleitet und geprägt. Das gilt vor dem Hintergrund der Reformation und der daraus resultierenden Bikonfessionalität in besonderer Weise auch für Deutschland. Die gegenwärtigen religionssoziologischen Veränderungen der Gesellschaft werfen die Frage auf, ob die tradierten Instrumente zur Zuordnung von Recht und Religion einer Fortentwicklung bedürfen.
Vor diesem Hintergrund soll die Vorlesung folgende Schwerpunkte thematisieren:
I. Zusammenhänge zwischen Recht und Religion: Grundlagen
II. Das Verhältnis von Staat und Kirche(n): theoretisch, vergleichend, historisch, dogmatisch
III. Religionsfreiheit
IV. Religiöses Recht – am Beispiel des katholischen und evangelischen Kirchenrechts

Weitere Informationen finden Sie in HisInOne.

 

Literatur: Einführend und/oder begleitend etwa

  • Heinrich de Wall/Stefan Muckel, Kirchenrecht, 4. Aufl., München (C. H. Beck)2014
  • Bernd Jeand’Heur/Stefan Korioth, Grundzüge des Staatskirchenrechts, 2000.

Weitere Hinweise werden in der Veranstaltung gegeben.

 

*Hinweis: Am Montag, den 30.10.2017, muss die Veranstaltung leider ausfallen. Der Termin wird am Montag, den 13. und 20.11.2017, jeweils zwischen 13 - 14 Uhr nachgeholt.