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Vorlesung: Allgemeines Verwaltungsrecht

  Dozent:
Prof. Dr. Matthias Jestaedt
  Termine:

Di, 10:00 – 12:00 Uhr c.t.
Do, 10:00 – 12:00 Uhr c.t.
  Ort: KG I, HS 1010
  Beginn: Di, 20.10.2013

 

Zielgruppe: Studierende des 3. Fachsemesters (und höher). Es wird im Rahmen der Lehrveranstaltung auf Wunsch eine Probeklausur angeboten.

Inhalt: Die Lehrveranstaltung dient der Einführung in das materielle Verwaltungsrecht, das Verwaltungsverfahrensrecht und das Verwaltungsprozessrecht – und deren wechselseitiger Durchdringung und Verzahnung. Sie vermittelt – typischerweise anders als im Privat- und Strafrecht – Kenntnisse im Umgang mit einer Vielzahl unterschiedlicher Rechtskreise (Unions-, Bundes- und Landesrecht), unterschiedlicher Rechtsquellen (Verfassung, Gesetz, Verordnung, Satzung, Verwaltungsvorschrift, Verwaltungsvertrag, Verwaltungsakt usf.) und unterschiedlicher Rechtsperspektiven (materielles 29 KVV WS 2013/2014 Fachschaft Jura Recht und Prozessrecht, behördliche und gerichtliche Sicht). Hauptthemen des „vor die Klammer gezogenen“ Allgemeinen Verwaltungsrechts sind: In welchen Organisations- und Handlungsformen tritt die Verwaltung in Erscheinung? Namentlich: Was ist ein Verwaltungsakt, und welchen besonderen Regeln unterliegt er? Was sind die Maßstäbe des Verwaltungshandelns (insbesondere Gesetzesbindung, Ermessens- und Beurteilungsspielraum)? Wie gestalten sich das Verwaltungsverfahren und die Verwaltungsvollstreckung? Welchen Rechtsschutz hat der Bürger gegen verwaltungsbehördliche Maßnahmen? Wie haftet die Verwaltung (bzw. der Verwaltungsträger) insbesondere für rechtswidriges Handeln? Wie zeigt sich der Einfluss des Verfassungsrechts („Konstitutionalisierung“) und wie jener des europäischen Unionsrechts („Europäisierung“) auf das deutsche Verwaltungsrecht?

Literatur: Hartmut Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 18. Aufl. 2011; weiterführende Literaturhinweise werden zu Beginn der Lehrveranstaltung mitgeteilt.

 

  • Materialien zur Vorlesung werden auf der neuen Lernplatform "ILIAS" zum Download bereitgestellt; es wird zu Beginn der Lehrveranstaltung zusätzlich eine Broschüre mit Gliederung und Prüfungsschemata ausgeteilt.