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Französische Kooperationen im Überblick

  • Sprachkurs im französischen Recht; Grundlage für die Französische Rechtsschule



    Französische Rechts-
    terminologie
  • Zusatzausbildung im französischen Recht, vom 3. bis zum 6. Semester empfohlen, ein Zertifikat kann erworben werden
  • Simulierte Gerichtsverhandlung zur Europäischen Menschenrechtskonvention auf Französisch oder Englisch, Möglichkeit der Anrechnung für die Französische Rechtsschule, diese ist aber nicht Voraussetzung für die Teilnahme am Moot Court
  • Seminar an der Universität Straßburg zum Thema Menschenrechte

  • EUCOR-Seminar zum Europäischen Menschenrechtsschutz mit Professor/innen und Studierenden der Universitäten Straßburg, Basel, Freiburg, Schwerpunktseminar zum SPB7/SPB10

  • einjähriges Auslandsstudium

  • 2-jähriges Masterprogramm (Master 2/LL.M.) an den Universitäten Straßburg und Freiburg, Schwerpunktstudium integriert
  • Vorträge von deutschen und auch französischen Forscher/innen zum Thema Staatswissenschaft und Rechtsphilosophie.

  • rechtsvergleichende Promotion unter der Betreuung einer/s französischen und einer/s deutschen Professorin/s

  • wissenschaftlicher Austausch zwischen Promovierenden der Universitäten Freiburg, Speyer, Straßburg, Paris 1 und Mailand zu Fragen der deutsch-französischen Rechtsvergleichung

  • Forum deutscher und französischer Staatsrechtslehrer/innen zu rechtsvergleichenden Themenstellung des deutschen, französischen und unionalen Verfassungs- und Verwaltungsrechts

  • Zentrale Einrichtung der Universität zur Förderung der deutsch-französischen Beziehungen im kulturellen, wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Bereich.