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Prof. Dr. Wiederin: Der Stufenbau der Rechtsordnung

I. Videostream

II. Beschreibung

Herr Prof. Dr. Ewald Wiederin (Universität Wien)

wird am 12. Juli 2012 um 18 Uhr c.t.

zum Thema


Der Stufenbau der Rechtsordnung -

Zur Belastbarkeit eines Konzepts


sprechen.

 

Zur Person:


Ewald Wiederin


Abstract:

Die Lehre vom Stufenbau der Rechtsordnung zählt zu den echten Innovationen, die der Rechtstheorie im 20. Jahrhundert gelungen sind. Sie hat die Gesetzesfixierung der Rechtswissenschaft aufgebrochen und eine pluralistische Rechtsquellentheorie entwickelt, in der neben Verordnungen auch Urteile und Verwaltungsakte ihren Platz haben; sie hat die Verfassungsgerichtsbarkeit theoretisch legitimiert und ein einheitliches rechtliches Weltbild postuliert, in das auch das Völkerrecht integriert werden kann; sie hat den unpolitischen, rein nach rechtlichen Maßstäben urteilenden Richter entmythifiziert und seine politische Rolle freigelegt.
So weitreichend ihre Implikationen und so suggestiv ihre Bilder sind, so wenig ausgearbeitet ist die Stufenbautheorie im Kern. Zwar wird zwischen einem Stufenbau nach der rechtlichen Bedingtheit und einem Stufenbau nach der derogatorischen Kraft unterschieden; hier wie dort bleibt jedoch im Vagen, wie das die Stufungen generierende Kriterium zu definieren ist. Der Vortrag spürt den verschiedenen Konzeptionen rechtlicher Bedingtheit sowie derogatorischer Kraft nach. Er plädiert dafür, die Vorstellung eines Stufenbaus nach der rechtlichen Bedingtheit zu verabschieden, an der derogatorischen Kraft als ordnungsstiftendem Element jedoch festzuhalten und die Stufenbaulehre als theoretischen Rahmen zu konzipieren, der differenzierte Rechtswidrigkeiten sowie rechtswidriges Recht zu beschreiben und die damit einhergehenden dogmatischen Probleme adäquat zu behandeln erlaubt.